Nach­hal­tig und men­schen­ge­recht: Die Visi­on des Rat der Arbeits­welt für eine öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt

Die Arbeits­welt befin­det sich in einem tief­grei­fen­den Wan­del, der durch die dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on aus­ge­löst wird. Die digi­ta­le und die öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on ver­än­dern die Beschäf­ti­gungs­ent­wick­lung, die Kom­pe­tenz­an­for­de­run­gen, die Arbeits­be­din­gun­gen und die Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten von Poli­tik, Wirt­schaft und Gesell­schaft. Wie kön­nen wir die­sen Wan­del nach­hal­tig und men­schen­ge­recht gestal­ten? Wel­che Rah­men­be­din­gun­gen brau­chen wir für eine nach­hal­ti­ge und kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft, die die Arbeits­welt men­schen­ge­recht gestal­tet? Wel­che Visi­on hat der Rat der Arbeits­welt für die öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt? Die­se Fra­gen sol­len in die­sem Arti­kel beant­wor­tet wer­den.

Table of Con­tents

Hin­ter­grund

Der öko­lo­gi­sche Wan­del ist eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit. Er erfor­dert eine umfas­sen­de Anpas­sung aller Sek­to­ren der Wirt­schaft an die Zie­le des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens und die Agen­da 2030 für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung. Er eröff­net aber auch neue Chan­cen für grü­ne Wachs­tums­fel­der, die zu mehr Beschäf­ti­gung, Inno­va­ti­on und Wohl­stand füh­ren kön­nen. Laut dem Arbeits­welt-Bericht 2023 sind bereits heu­te rund 20 Pro­zent der Beschäf­tig­ten in Deutsch­land in Bran­chen tätig, die einen hohen oder sehr hohen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten. Gleich­zei­tig nimmt rund die Hälf­te der Beschäf­tig­ten die Aus­wir­kun­gen von Kli­ma­schutz­maß­nah­men auf die eige­ne Arbeit wahr. Der öko­lo­gi­sche Wan­del hat somit einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Arbeits­welt.

Visi­on

Der Rat der Arbeits­welt ist ein unab­hän­gi­ges Gre­mi­um aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern aus Wis­sen­schaft, Wirt­schaft, Gewerk­schaf­ten, Poli­tik und Zivil­ge­sell­schaft, das die Bun­des­re­gie­rung in Fra­gen der Arbeits­welt berät. Der Rat der Arbeits­welt hat in sei­nem Arbeits­welt-Bericht 2023 eine Visi­on für eine nach­hal­ti­ge und kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft for­mu­liert, die die Arbeits­welt men­schen­ge­recht gestal­tet. Die­se Visi­on basiert auf fünf Gestal­tungs­fel­dern und Emp­feh­lun­gen, die im Fol­gen­den kurz vor­ge­stellt wer­den.

Ers­tens: Rah­men­be­din­gun­gen für eine nach­hal­ti­ge und kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft schaf­fen

Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, die Rah­men­be­din­gun­gen für eine nach­hal­ti­ge und kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft zu schaf­fen, die den öko­lo­gi­schen Wan­del als Chan­ce für Inno­va­ti­on und Wachs­tum nutzt. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Eine ambi­tio­nier­te Kli­ma­po­li­tik, die die Treib­haus­gas­emis­sio­nen bis 2030 um min­des­tens 65 Pro­zent redu­ziert und bis 2045 die Kli­ma­neu­tra­li­tät erreicht. Der Rat der Arbeits­welt schlägt vor, einen sozi­al-öko­lo­gi­schen Pakt zu schlie­ßen, der die Kli­ma­zie­le mit sozia­len und wirt­schaft­li­chen Zie­len ver­bin­det.
  • Eine För­de­rung von grü­nen Inves­ti­tio­nen und Tech­no­lo­gien, die den Struk­tur­wan­del unter­stüt­zen und neue Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten schaf­fen. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, einen Zukunfts­fonds auf­zu­le­gen, der in die öko­lo­gi­sche Moder­ni­sie­rung der Infra­struk­tur, der Indus­trie und der Land­wirt­schaft inves­tiert.
  • Eine Anpas­sung der Steu­er- und Abga­ben­sys­te­me, die die öko­lo­gi­schen Kos­ten inter­na­li­sie­ren und Anrei­ze für eine nach­hal­ti­ge Wirt­schaft set­zen. Der Rat der Arbeits­welt plä­diert für eine Reform der Ener­gie­steu­ern und der EEG-Umla­ge, die die Strom­prei­se senkt und die erneu­er­ba­ren Ener­gien för­dert.
  • Eine Stär­kung der Kreis­lauf­wirt­schaft, die die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz erhöht und die Abfall­ver­mei­dung und ‑ver­wer­tung ver­bes­sert. Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, eine natio­na­le Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die die Pro­dukt­ver­ant­wor­tung, das Öko­de­sign und die Repa­ra­tur­fä­hig­keit stärkt.

Zwei­tens: Digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt unter­stüt­zen

Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt zu unter­stüt­zen, indem die digi­ta­le Infra­struk­tur aus­ge­baut, die digi­ta­le Kom­pe­tenz der Beschäf­tig­ten geför­dert, der Daten­schutz und die IT-Sicher­heit gewähr­leis­tet und die Mit­be­stim­mung und Par­ti­zi­pa­ti­on der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer gestärkt wer­den. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Ein Aus­bau der digi­ta­len Infra­struk­tur, der eine flä­chen­de­cken­de und leis­tungs­fä­hi­ge Breit­band- und Mobil­funk­ver­sor­gung sicher­stellt. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, den Glas­fa­ser­aus­bau zu beschleu­ni­gen und den 5G-Netz­aus­bau zu för­dern.
  • Eine För­de­rung der digi­ta­len Kom­pe­tenz der Beschäf­tig­ten, die eine kon­ti­nu­ier­li­che Anpas­sung und Wei­ter­ent­wick­lung der Qua­li­fi­ka­tio­nen und Fähig­kei­ten ermög­licht. Der Rat der Arbeits­welt schlägt vor, einen Digi­tal­pakt für die beruf­li­che Bil­dung zu schlie­ßen, der die digi­ta­le Aus­stat­tung, die digi­ta­le Lehr- und Lern­me­tho­den und die digi­ta­le Wei­ter­bil­dung ver­bes­sert.
  • Eine Gewähr­leis­tung des Daten­schut­zes und der IT-Sicher­heit, die die Rech­te und die Sicher­heit der Beschäf­tig­ten und der Unter­neh­men schützt. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, eine natio­na­le Cyber­se­cu­ri­ty-Stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die die Prä­ven­ti­on, die Detek­ti­on und die Reak­ti­on auf Cyber­an­grif­fe stärkt.
  • Eine Stär­kung der Mit­be­stim­mung und Par­ti­zi­pa­ti­on der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die die Gestal­tung und die Regu­lie­rung der digi­ta­len Arbeits­welt ermög­licht. Der Rat der Arbeits­welt plä­diert für eine Erwei­te­rung der Mit­be­stim­mungs­rech­te der Betriebs­rä­te und der Gewerk­schaf­ten, ins­be­son­de­re bei der Ein­füh­rung und dem Ein­satz von digi­ta­len Tech­no­lo­gien.

Drit­tens: Qua­li­fi­zie­rung und Wei­ter­bil­dung der Beschäf­tig­ten för­dern

Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, die Qua­li­fi­zie­rung und Wei­ter­bil­dung der Beschäf­tig­ten in allen Lebens­pha­sen und Erwerbs­for­men zu för­dern, um den Anfor­de­run­gen des Struk­tur­wan­dels gerecht zu wer­den. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Eine bes­se­re Aner­ken­nung von infor­mel­lem Ler­nen, das die Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen der Beschäf­tig­ten sicht­bar macht und aner­kennt. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, ein natio­na­les Kom­pe­tenz­bi­lan­zie­rungs­sys­tem zu eta­blie­ren, das die Vali­die­rung und Zer­ti­fi­zie­rung von infor­mel­lem Ler­nen ermög­licht.
  • Eine Erhö­hung der öffent­li­chen und pri­va­ten Inves­ti­tio­nen in Bil­dung, die die Qua­li­tät und die Zugäng­lich­keit der Bil­dungs­an­ge­bo­te ver­bes­sert. Der Rat der Arbeits­welt schlägt vor, einen Bil­dungs­so­li ein­zu­füh­ren, der die Finan­zie­rung der Bil­dungs­aus­ga­ben sichert und gerecht ver­teilt.
  • Eine Ver­bes­se­rung der Bera­tungs- und Ver­mitt­lungs­an­ge­bo­te, die die Ori­en­tie­rung und die Unter­stüt­zung der Beschäf­tig­ten bei der beruf­li­chen Ent­wick­lung und dem beruf­li­chen Über­gang erhöht. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, ein natio­na­les Bera­tungs­netz­werk zu schaf­fen, das die indi­vi­du­el­le und bedarfs­ge­rech­te Bera­tung und Ver­mitt­lung gewähr­leis­tet.
  • Eine Fle­xi­bi­li­sie­rung der Lern- und Arbeits­zei­ten, die die Ver­ein­bar­keit von Ler­nen und Arbei­ten erleich­tert. Der Rat der Arbeits­welt plä­diert für eine Ein­füh­rung eines Rechts auf Wei­ter­bil­dung, das den Beschäf­tig­ten einen Anspruch auf bezahl­te Frei­stel­lung für Wei­ter­bil­dungs­zwe­cke gibt.

Vier­tens: Sozia­le Siche­rung und Arbeits­be­din­gun­gen der Beschäf­tig­ten ver­bes­sern

Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, die sozia­le Siche­rung und die Arbeits­be­din­gun­gen der Beschäf­tig­ten zu ver­bes­sern, um die Chan­cen und Risi­ken des Wan­dels gerecht zu ver­tei­len. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Eine Anpas­sung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­te­me an die ver­än­der­ten Erwerbs­bio­gra­fien, die die Absi­che­rung und die Teil­ha­be aller Beschäf­tig­ten gewähr­leis­tet. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, eine Bür­ge­rin­nen- und Bür­ger­ver­si­che­rung ein­zu­füh­ren, die alle Erwerbs­for­men und Ein­kom­mens­ar­ten ein­be­zieht und die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen abschafft.
  • Eine Erhö­hung des Min­dest­lohns, der die Exis­tenz­si­che­rung und die Wert­schät­zung der Beschäf­tig­ten sichert. Der Rat der Arbeits­welt schlägt vor, den Min­dest­lohn auf 12 Euro pro Stun­de anzu­he­ben und an die all­ge­mei­ne Lohn­ent­wick­lung zu kop­peln.
  • Eine Bekämp­fung von pre­kä­rer und aty­pi­scher Beschäf­ti­gung, die die Arbeits­qua­li­tät und die sozia­le Inte­gra­ti­on der Beschäf­tig­ten ver­bes­sert. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, eine Anglei­chung der Rech­te und Pflich­ten von Fest­an­ge­stell­ten, befris­tet Beschäf­tig­ten, Leih­ar­beit­neh­mern, Solo-Selbst­stän­di­gen und Platt­form­ar­bei­tern zu errei­chen.
  • Eine För­de­rung von gesun­der Arbeit und Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pri­vat­le­ben, die die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den der Beschäf­tig­ten för­dert. Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, eine natio­na­le Prä­ven­ti­ons­stra­te­gie zu ent­wi­ckeln, die die psy­chi­schen und phy­si­schen Belas­tun­gen der Arbeit redu­ziert und die betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung stärkt.

Fünf­tens: Betrieb­li­che und gesell­schaft­li­che Gestal­tungs­kom­pe­tenz stär­ken

Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, die betrieb­li­che und gesell­schaft­li­che Gestal­tungs­kom­pe­tenz zu stär­ken, indem die Sozi­al­part­ner­schaft und die Tarif­bin­dung geför­dert, die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung und die betrieb­li­che Inno­va­ti­on unter­stützt, die regio­na­le und sek­to­ra­le Ver­net­zung und Koope­ra­ti­on ange­regt und die Betei­li­gung und Trans­pa­renz in der Poli­tik erhöht wer­den. Dazu gehö­ren unter ande­rem:

  • Eine För­de­rung der Sozi­al­part­ner­schaft und der Tarif­bin­dung, die die fai­re und fle­xi­ble Gestal­tung der Arbeits­be­din­gun­gen ermög­licht. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, die All­ge­mein­ver­bind­lich­keit von Tarif­ver­trä­gen zu erleich­tern und die Tarif­au­to­no­mie zu stär­ken.
  • Eine Unter­stüt­zung der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung und der betrieb­li­chen Inno­va­ti­on, die die Anpas­sungs­fä­hig­keit und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men erhöht. Der Rat der Arbeits­welt schlägt vor, ein Inno­va­ti­ons­bud­get für Betriebs­rä­te ein­zu­rich­ten, das die Mit­ge­stal­tung und die Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten bei der Ein­füh­rung und dem Ein­satz von neu­en Tech­no­lo­gien und Arbeits­for­men för­dert.
  • Eine Anre­gung der regio­na­len und sek­to­ra­len Ver­net­zung und Koope­ra­ti­on, die die Ent­wick­lung und den Trans­fer von guten Prak­ti­ken und Lösun­gen för­dert. Der Rat der Arbeits­welt for­dert, ein natio­na­les Netz­werk für den Struk­tur­wan­del zu schaf­fen, das die regio­na­le und sek­to­ra­le Abstim­mung und den Erfah­rungs­aus­tausch zwi­schen den Akteu­ren der Arbeits­welt unter­stützt.
  • Eine Erhö­hung der Betei­li­gung und Trans­pa­renz in der Poli­tik, die die Legi­ti­mi­tät und die Akzep­tanz der poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen erhöht. Der Rat der Arbeits­welt emp­fiehlt, eine natio­na­le Bür­ger­kon­fe­renz für die Arbeits­welt zu initi­ie­ren, die die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den poli­ti­schen Dis­kurs und die poli­ti­sche Gestal­tung der Arbeits­welt ein­be­zieht.

Dis­kus­si­on

Die Visi­on des Rat der Arbeits­welt für eine nach­hal­ti­ge und kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft, die die Arbeits­welt men­schen­ge­recht gestal­tet, ist eine ambi­tio­nier­te und umfas­sen­de Visi­on, die vie­le Aspek­te der Arbeits­welt berück­sich­tigt und vie­le Akteu­re ein­bin­det. Sie hat vie­le Vor­tei­le und Stär­ken, wie zum Bei­spiel:

  • Sie ori­en­tiert sich an den lang­fris­ti­gen Zie­len der Nach­hal­tig­keit und der Kli­ma­neu­tra­li­tät, die für die Zukunft der Arbeit und der Gesell­schaft ent­schei­dend sind.
  • Sie nutzt die Chan­cen und Poten­zia­le des öko­lo­gi­schen Wan­dels, die zu mehr Beschäf­ti­gung, Inno­va­ti­on und Wohl­stand füh­ren kön­nen.
  • Sie setzt auf eine koor­di­nier­te und inte­grier­te Stra­te­gie, die die ver­schie­de­nen Gestal­tungs­fel­der und Emp­feh­lun­gen mit­ein­an­der ver­knüpft und Syn­er­gien schafft.
  • Sie basiert auf einer brei­ten Betei­li­gung und Par­ti­zi­pa­ti­on aller Akteu­re der Arbeits­welt, die die Gestal­tungs­kom­pe­tenz und die Akzep­tanz erhöht.

Sie hat aber auch eini­ge Nach­tei­le und Schwä­chen, wie zum Bei­spiel:

  • Sie erfor­dert eine hohe Anpas­sungs­be­reit­schaft und Fle­xi­bi­li­tät von den Beschäf­tig­ten, den Unter­neh­men und der Gesell­schaft, die nicht immer gege­ben ist oder geför­dert wird.
  • Sie birgt eini­ge Risi­ken und Unge­wiss­hei­ten, die sich aus den dyna­mi­schen und kom­ple­xen Ver­än­de­run­gen der Arbeits­welt erge­ben, die nicht immer vor­her­seh­bar oder steu­er­bar sind.
  • Sie stößt auf eini­ge Wider­stän­de und Kon­flik­te, die sich aus den unter­schied­li­chen Inter­es­sen, Per­spek­ti­ven und Erwar­tun­gen der Akteu­re der Arbeits­welt erge­ben, die nicht immer kon­sens­fä­hig oder lös­bar sind.
  • Sie ist abhän­gig von einer poli­ti­schen Unter­stüt­zung und Umset­zung, die nicht immer gewähr­leis­tet oder kon­sis­tent ist.

Fazit

Die dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt ist eine gro­ße Her­aus­for­de­rung, aber auch eine gro­ße Chan­ce für die Arbeits­welt. Um sie erfolg­reich zu gestal­ten, sind eine gemein­sa­me Visi­on, eine koor­di­nier­te Stra­te­gie und eine brei­te Betei­li­gung aller Akteu­re not­wen­dig. Der Rat der Arbeits­welt hat in sei­nem Arbeits­welt-Bericht 2023 eine Visi­on für eine nach­hal­ti­ge und kli­ma­neu­tra­le Wirt­schaft for­mu­liert, die die Arbeits­welt men­schen­ge­recht gestal­tet. Die­se Visi­on basiert auf fünf Gestal­tungs­fel­dern und Emp­feh­lun­gen, die in die­sem Arti­kel vor­ge­stellt und dis­ku­tiert wur­den. Die Visi­on hat vie­le Vor­tei­le und Stär­ken, aber auch eini­ge Nach­tei­le und Schwä­chen. Sie erfor­dert eine hohe Anpas­sungs­be­reit­schaft, Fle­xi­bi­li­tät, poli­ti­sche Unter­stüt­zung und Umset­zung. Sie birgt eini­ge Risi­ken, Unge­wiss­hei­ten, Wider­stän­de und Kon­flik­te. Sie ori­en­tiert sich an den lang­fris­ti­gen Zie­len der Nach­hal­tig­keit und der Kli­ma­neu­tra­li­tät, nutzt die Chan­cen und Poten­zia­le des öko­lo­gi­schen Wan­dels, setzt auf eine koor­di­nier­te und inte­grier­te Stra­te­gie und basiert auf einer brei­ten Betei­li­gung und Par­ti­zi­pa­ti­on aller Akteu­re der Arbeits­welt. Sie ist somit eine ambi­tio­nier­te und umfas­sen­de Visi­on, die einen wich­ti­gen Bei­trag zur Gestal­tung der Arbeits­welt leis­ten kann.

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