Standard: Seminarbeschreibungen

1. Zweck und Ziel

Dieser Standard regelt die einheitliche inhaltliche und formale Gestaltung von
Seminarbeschreibungen im ibp.Kollektiv.

Ziel ist es,

  • eine konsistente Darstellung aller Seminare sicherzustellen,
  • die Qualität und Vergleichbarkeit der Inhalte zu erhöhen,
  • die Grundlage für automatisierte Weiterverarbeitung
    (z. B. Website, Print, Seriendruck, KI-gestützte Systeme) zu schaffen.

2. Geltungsbereich

Dieser Standard gilt für:

  • die ibp.Akademie,
  • alle Seminarformate (Präsenz, Online, Hybrid),
  • alle Ausgabekanäle (Print, Website, interne Systeme),
  • alle bestehenden und neu erstellten Seminarbeschreibungen.

3. Grundsätze

  • Jede Seminarbeschreibung folgt einer festen Feldstruktur.
  • Für jedes Feld sind maximale Zeichenanzahlen verbindlich festgelegt.
  • Texte müssen ohne Layoutanpassungen in die vorgesehenen Templates passen.
  • Abweichungen sind zu dokumentieren und freizugeben.

4. Verbindliche Textfelder und Zeichenbegrenzungen

4.1 Titel des Seminars

  • Maximale Länge: 50 Zeichen
  • Inhalt: Offizielle Seminarbezeichnung, ggf. mit Teilnummer
  • Beispiel:
    Betriebsverfassungsrecht Teil 1

4.2 Untertitel / Kurzbeschreibung

  • Maximale Länge: 150 Zeichen
  • Inhalt: Prägnante inhaltliche Einordnung und Zielsetzung des Seminars
  • Beispiel:
    Praxisbezogene Einführung in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit

4.3 Seminarschwerpunkte

  • Maximale Anzahl: 6 Stichpunkte
  • Maximale Länge pro Stichpunkt: 150 Zeichen
  • Inhalt: Zentrale Themen und Lerninhalte
  • Form: Stichpunkte, keine Fließtexte, keine Unterpunkte

4.4 Haupttext / Seminarbeschreibung

  • Maximale Länge: 1.000 Zeichen
  • Inhalt:
    • Ziel und Nutzen des Seminars
    • Praxisbezug
    • Einordnung in die betriebliche Arbeit
  • Hinweis: Der Text muss vollständig in das Standardlayout passen.

4.5 Zielgruppe / Teilnahmevoraussetzungen

  • Maximale Länge: 200 Zeichen
  • Inhalt: Klare Benennung der angesprochenen Personengruppen
  • Beispiel:
    Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, BR-Vorsitzende

4.6 Zusatzinformationen / Footer

  • Maximale Länge: 100 Zeichen
  • Inhalt: Rechtliche oder organisatorische Standardhinweise
  • Beispiel:
    Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG.

5. Verantwortlichkeiten

  • Texterstellung: Fachverantwortliche / Referierende
  • Prüfung: Redaktion / QM
  • Freigabe: Verantwortliche Stelle gemäß Organisationsregelung

6. Abweichungen

Abweichungen von diesem Standard sind nur zulässig,

  • wenn sie fachlich zwingend erforderlich sind und
  • vor Veröffentlichung genehmigt wurden.

Abweichungen sind zu dokumentieren.

7. Versionierung und Pflege

  • Änderungen dieses Standards werden im QM-Handbuch versioniert.
  • Die aktuelle Version ist verbindlich.
  • Frühere Versionen bleiben zu Dokumentationszwecken archiviert.

8. Verweise

  • QM-Handbuch Kapitel 6: Dokumentationssystem & ibp.KOS
  • QM-Handbuch Kapitel 11: Versionskontrolle & Roadmap