1. Zweck und Ziel
Dieser Standard regelt die einheitliche inhaltliche und formale Gestaltung von
Seminarbeschreibungen im ibp.Kollektiv.
Ziel ist es,
- eine konsistente Darstellung aller Seminare sicherzustellen,
- die Qualität und Vergleichbarkeit der Inhalte zu erhöhen,
- die Grundlage für automatisierte Weiterverarbeitung
(z. B. Website, Print, Seriendruck, KI-gestützte Systeme) zu schaffen.
2. Geltungsbereich
Dieser Standard gilt für:
- die ibp.Akademie,
- alle Seminarformate (Präsenz, Online, Hybrid),
- alle Ausgabekanäle (Print, Website, interne Systeme),
- alle bestehenden und neu erstellten Seminarbeschreibungen.
3. Grundsätze
- Jede Seminarbeschreibung folgt einer festen Feldstruktur.
- Für jedes Feld sind maximale Zeichenanzahlen verbindlich festgelegt.
- Texte müssen ohne Layoutanpassungen in die vorgesehenen Templates passen.
- Abweichungen sind zu dokumentieren und freizugeben.
4. Verbindliche Textfelder und Zeichenbegrenzungen
4.1 Titel des Seminars
- Maximale Länge: 50 Zeichen
- Inhalt: Offizielle Seminarbezeichnung, ggf. mit Teilnummer
- Beispiel:
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
4.2 Untertitel / Kurzbeschreibung
- Maximale Länge: 150 Zeichen
- Inhalt: Prägnante inhaltliche Einordnung und Zielsetzung des Seminars
- Beispiel:
Praxisbezogene Einführung in die Grundlagen der Betriebsratsarbeit
4.3 Seminarschwerpunkte
- Maximale Anzahl: 6 Stichpunkte
- Maximale Länge pro Stichpunkt: 150 Zeichen
- Inhalt: Zentrale Themen und Lerninhalte
- Form: Stichpunkte, keine Fließtexte, keine Unterpunkte
4.4 Haupttext / Seminarbeschreibung
- Maximale Länge: 1.000 Zeichen
- Inhalt:
- Ziel und Nutzen des Seminars
- Praxisbezug
- Einordnung in die betriebliche Arbeit
- Hinweis: Der Text muss vollständig in das Standardlayout passen.
4.5 Zielgruppe / Teilnahmevoraussetzungen
- Maximale Länge: 200 Zeichen
- Inhalt: Klare Benennung der angesprochenen Personengruppen
- Beispiel:
Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, BR-Vorsitzende
4.6 Zusatzinformationen / Footer
- Maximale Länge: 100 Zeichen
- Inhalt: Rechtliche oder organisatorische Standardhinweise
- Beispiel:
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG.
5. Verantwortlichkeiten
- Texterstellung: Fachverantwortliche / Referierende
- Prüfung: Redaktion / QM
- Freigabe: Verantwortliche Stelle gemäß Organisationsregelung
6. Abweichungen
Abweichungen von diesem Standard sind nur zulässig,
- wenn sie fachlich zwingend erforderlich sind und
- vor Veröffentlichung genehmigt wurden.
Abweichungen sind zu dokumentieren.
7. Versionierung und Pflege
- Änderungen dieses Standards werden im QM-Handbuch versioniert.
- Die aktuelle Version ist verbindlich.
- Frühere Versionen bleiben zu Dokumentationszwecken archiviert.
8. Verweise
- QM-Handbuch Kapitel 6: Dokumentationssystem & ibp.KOS
- QM-Handbuch Kapitel 11: Versionskontrolle & Roadmap