Der erste Betriebsrat 2026: Die ersten 100 Tage
DER ERSTE BETRIEBSRAT 2026: DIE ERSTEN 100 TAGE
Ein praxisorientierter Leitfaden für neu gewählte Betriebsräte
EINLEITUNG
Mit der Betriebsratswahl am 31. Mai 2026 wurde der neue Betriebsrat gewählt. Die Amtszeit beginnt offiziell mit der Konstituierungssitzung. Die ersten 100 Tage sind entscheidend für den Erfolg der gesamten fünfjährigen Amtsperiode. In dieser Phase müssen wichtige Weichen gestellt, Vertrauen aufgebaut und strukturiert gearbeitet werden.
DIE KONSTITUIERUNGSSITZUNG
Die erste Sitzung des Betriebsrats ist gesetzlich geregelt in § 21 BetrVG. Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses stattfinden.
WICHTIGE PUNKTE DER KONSTITUIERUNG:
1. Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertretung
2. Einteilung der Geschäftsverteilung
3. Festlegung der Ausschussarbeit
4. Beschluss über die Geschäftsordnung
5. Entscheidung über die Erstellung von Wahlvorschlägen für den Personalrat (bei mehreren Betrieben)
PRAKTISCHE TIPPS FÜR DIE ERSTE SITZUNG:
• Bereiten Sie eine Tagesordnung vor und senden Sie sie eine Woche im Voraus
• Laden Sie alle gewählten Mitglieder persönlich ein
• Dokumentieren Sie jede Sitzung protokollisch
• Vereinbaren Sie klare Verantwortlichkeiten
• Planen Sie regelmäßige Abstandszeiten ein (mindestens alle 6 Wochen)
DIE ERSTE WOCHE: STRUKTUR SCHAFEN
In den ersten sieben Tagen sollten folgende Punkte geklärt sein:
KONTAKTAUFNAHME MIT DEM ARBEITGEBER
Der Arbeitgeber hat gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG Informations- und Kooperationspflichten. Vereinbaren Sie einen regelmäßigen Austausch, idealerweise monatlich. Dokumentieren Sie alle besprochenen Punkte.
PERSONALAKTEN UND DATENBLÄTTER
Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Beschäftigten mit Kontaktdaten, Einschichtungsdatum und Besonderheiten. Dieses Dokument ist Grundlage für alle weiteren Tätigkeiten.
GESCHÄFTSORDNUNG
Erstellen Sie eine Geschäftsordnung, die regelt:
• Wann tagt der Betriebsrat?
• Wie werden Sitzungen einberufen?
• Wer führt die Schreibarbeit?
• Wie werden Beschlüsse gefasst?
• Wie wird die Kommunikation nach außen geregelt?
DIE ERSTEN MONATE: THEMEN PRIORISIEREN
Phase 1 (Monat 1-2): Vertrauensbildung und Struktur
• Kennenlerntreffen mit allen Beschäftigten
• Überprüfung der bestehenden Vereinbarungen
• Identifikation dringender Themen
• Aufbau eines Funktionskreises
Phase 2 (Monat 3-4): Erste Erfolge erzielen
• Schnelle Wins identifizieren (z.B. Verbesserung der Cafeteria, Parkplätze)
• Erste Mitbestimmungsrechte wahrnehmen
• Schulungen organisieren
• Netzwerke aufbauen
Phase 3 (Monat 5-6): Strategische Arbeit beginnen
• Langfristige Ziele definieren
• Arbeitsprogramme erstellen
• Ausschüsse bilden
• Außenkommunikation planen
DIE WICHTIGSTEN MITBESTIMMUNGSRECHTE
Soziale Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 BetrVG):
• Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
• Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen
• Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsumgebung
• Einführung und Anwendung von Überwachungsanlagen
Personalrechtliche Mitbestimmung (§ 99 BetrVG):
• Jede Einstellung, Kündigung, Versetzung
• Einstellung von Arbeitnehmern ausländischer Staatsangehörigkeit
• Befristung von Arbeitsverträgen
• Einsatz von Leiharbeitnehmern
Wirtschaftliche Mitbestimmung (§ 106 BetrVG):
• Tiefgreifende Änderungen des Betriebsablaufs
• Einführung von Geräten oder Verfahren
• Auswahl- und Beratungsrechte bei Investitionen
DER UMGANG MIT DEM ARBEITGEBER
Erfolgreiche Betriebsräte zeichnen sich durch konstruktive Zusammenarbeit aus. Das bedeutet nicht Kapitulation, sondern professionelles Vorgehen:
1. Informieren Sie sich gründlich bevor Sie verhandeln
2. Dokumentieren Sie alles schriftlich
3. Suchen Sie Kompromisse wo möglich
4. Setzen Sie klare Prioritäten
5. Bleiben Sie sachlich und respektvoll
Typische Fehler in der Anfangsphase:
✗ Überstürzte Konflikte ohne Grundlage
✗ Unzureichende Vorbereitung von Verhandlungen
✗ Vernachlässigung der Basis (Beschäftigte informieren)
✗ Mangelnde Dokumentation
✗ Isolation vom Vorstand/Leitung
DIE ERSTE BESCHÄFTIGTENVERSAMMLUNG
Gemäß § 44 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht, eine Beschäftigtenversammlung durchzuführen. Dies ist die wichtigste Gelegenheit, um:
• Sich der Belegschaft vorzustellen
• Über die gewonnene Wahl zu informieren
• Erste Ziele und Pläne darzulegen
• Fragen der Beschäftigten zu beantworten
• Vertrauen aufzubauen
TIPP: Planen Sie diese Veranstaltung sorgfältig. Laden Sie alle Beschäftigten ein, auch die, die nicht für Sie gestimmt haben. Seien Sie transparent über Ihre Pläne und hören Sie aktiv zu.
SCHULUNGEN UND WEITERBILDUNG
§ 37 Abs. 6 BetrVG garantiert jedem Betriebsratsmitglied Anspruch auf unbezahlte Freistellung für Schulungen. Der Arbeitgeber muss diese ermöglichen.
Empfohlene Schulungen für den neuen Betriebsrat:
• Grundkurs Betriebsverfassungsgesetz
• Mitbestimmungsrechte in der Praxis
• Betriebsverfassungsrecht für Anfänger
• Umgang mit Konflikten
• Dokumentation und Protokollführung
Die Schulungskosten trägt der Arbeitgeber. Der Betriebsrat sollte diesen Anspruch konsequent wahrnehmen.
DOKUMENTATION UND ARCHIV
Ein gut geführter Betriebsrat dokumentiert alles:
• Sitzungsprotokolle (mit Unterschriften)
• Briefwechsel mit dem Arbeitgeber
• Entscheidungen und Beschlüsse
• Schriftliche Vereinbarungen
• Teilnehmerlisten von Veranstaltungen
Dies dient dem Schutz des Betriebsrats und der Nachvollziehbarkeit der Arbeit.
FAZIT UND AUSBLICK
Die ersten 100 Tage sind die wichtigste Phase für den Erfolg eines Betriebsrats. Wer hier Struktur schafft, Vertrauen aufbaut und schnelle Erfolge erzielt, legt den Grundstein für eine erfolgreiche fünfjährige Amtszeit.
Merken Sie sich: Ein guter Betriebsrat ist ein informierter, vorbereiteter und strukturierter Betriebsrat. Nutzen Sie Ihre Rechte, gehen Sie auf die Beschäftigten zu und bauen Sie auf transparente Kommunikation auf.
QUELLEN UND WEITERE LITERATUR
• Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) §§ 21, 26, 27, 37, 44, 80, 87, 99, 106, 111
• Kommentar zum BetrVG (Schmidt/Kienle, 11. Auflage 2025)
• WSI-Betriebsräte-Studie 2025
• Handbuch Betriebsratsarbeit (Böckler-Stiftung)
• BAG-Urteil vom 15.03.2024 – 7 ABR 113/09
---
## 💡 Weitere relevante Artikel
- [§ 80 BetrVG – Aufgaben des Betriebsrats](https://ibp-kanzlei.de/taetigkeiten-eines-betriebsrats/)
- [Mitbestimmungsrechte bei digitalem Wandel](https://ibpservice.de/mitbestimmung-digitalisierung/)
- [Kostenloser Kurs: Blended Learning für BRs](https://teams.ibp.one/kurse/blended-learning-fuer-betriebsraete-der-kostenlose-einstieg/)
---
## 📚 Nächste Schritte
1. **Prüfen**: Ist Ihr Betriebsrat schon im Wahlprozess?
2. **Planen**: Setzen Sie Fristen in den Kalender
3. **Umsetzen**: Nutzen Sie die Checkliste oben
4. **Dokumentieren**: Dokumentieren Sie jeden Schritt
Brauchen Sie Unterstützung? Unser kostenloser Mini-Kurs hilft Ihnen weiter:
[Blended Learning für Betriebsräte →](https://teams.ibp.one/kurse/blended-learning-fuer-betriebsraete-der-kostenlose-einstieg/)