Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD): Ein neu­er Stan­dard für die Nach­hal­tig­keits­be­richt

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die am 5. Janu­ar 2023 in Kraft getre­ten ist und ab dem 1. Janu­ar 2024 schritt­wei­se ein­ge­führt wird, stellt einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung einer umfas­sen­de­ren und ein­heit­li­che­ren Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung dar. Sie ersetzt und erwei­tert die bis­he­ri­ge Richt­li­nie zur nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung (NFRD) und wird erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men in Deutsch­land und der gesam­ten EU haben.

Die CSRD erwei­tert den Kreis der berichts­pflich­ti­gen Unter­neh­men erheb­lich. Wäh­rend bis­her nur rund 500 Unter­neh­men in Deutsch­land zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung ver­pflich­tet waren, wird die­se Zahl durch die CSRD auf etwa 15.000 stei­gen. Betrof­fen sind Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern, die als “öffent­li­che Inter­es­sen­trä­ger” gel­ten. Dies umfasst bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men, Ban­ken, Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und ande­re Unter­neh­men, die auf­grund ihrer Geschäfts­tä­tig­keit, Grö­ße oder Unter­neh­mens­form von öffent­li­chem Inter­es­se sind.

Die CSRD ver­pflich­tet die­se Unter­neh­men, umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen über ihre sozia­len und öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen sowie ihre Geschäfts­mo­del­le und Stra­te­gien zur Bewäl­ti­gung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken zu ver­öf­fent­li­chen. Die Bericht­erstat­tung soll nach den Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) erfol­gen, die von der Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) ent­wi­ckelt wur­den.

Die Anfor­de­run­gen der CSRD sind umfas­send. Sie rei­chen von der Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen über die Aus­wir­kun­gen der Unter­neh­men auf die Umwelt und das Kli­ma, über die Nut­zung von natür­li­chen Res­sour­cen, die Ach­tung der Men­schen­rech­te und die Ein­hal­tung von Sozi­al- und Arbeit­neh­mer­rech­ten, bis hin zur Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung und der Beach­tung der Inter­es­sen der Ver­brau­cher.

Die Umset­zung der CSRD stellt eine erheb­li­che Her­aus­for­de­rung für die betrof­fe­nen Unter­neh­men dar. Sie müs­sen ihre inter­nen Pro­zes­se und Sys­te­me anpas­sen, um die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sam­meln, über­prü­fen und berich­ten zu kön­nen. Dar­über hin­aus müs­sen sie sicher­stel­len, dass ihre Berich­te den Anfor­de­run­gen der ESRS ent­spre­chen, die der­zeit noch in Ent­wick­lung sind.

Die CSRD ist ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung einer umfas­sen­de­ren und ein­heit­li­che­ren Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in der EU. Sie wird dazu bei­tra­gen, die Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit von Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen zu ver­bes­sern und Inves­to­ren, Kun­den und ande­ren Stake­hol­dern eine bes­se­re Grund­la­ge für ihre Ent­schei­dun­gen zu bie­ten.

Wei­te­re Quel­len:

  1. Hau­fe: EU-Par­la­ment beschließt CSRD: Die­ser Arti­kel bie­tet einen Über­blick über die CSRD und ihre Anfor­de­run­gen. Es wird betont, dass die CSRD am 29. April 2021 vom EU-Par­la­ment beschlos­sen wur­de und ab dem 1. Janu­ar 2024 in Kraft tre­ten soll. Die CSRD soll die bis­he­ri­ge Richt­li­nie zur nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung (NFRD) erset­zen und erwei­tern.
  2. Ebner Stolz: Ent­wurf dele­gier­ter Rechts­akt – Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards: Die­ser Arti­kel bie­tet eine detail­lier­te Ana­ly­se des Ent­wurfs der dele­gier­ten Rechts­ak­te zur Umset­zung der CSRD. Es wird her­vor­ge­ho­ben, dass die CSRD eine erheb­li­che Aus­wei­tung der Berichts­pflich­ten für Unter­neh­men mit sich bringt und dass die Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) beauf­tragt wur­de, die Euro­pean Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Stan­dards (ESRS) zu ent­wi­ckeln.
  3. DRSC: CSRD – Ver­gleichs­do­ku­men­te zur ESRS-Kon­sul­ta­ti­on: Die­ser Arti­kel infor­miert über die Ver­öf­fent­li­chung von Ver­gleichs­do­ku­men­ten zur Kon­sul­ta­ti­on der ESRS durch die EFRAG. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die EFRAG die Kon­sul­ta­ti­on der ESRS am 31. März 2023 abge­schlos­sen hat und dass die end­gül­ti­gen Stan­dards vor­aus­sicht­lich im Juni 2023 ver­öf­fent­licht wer­den.
  4. Har­vard Law School Forum on Cor­po­ra­te Gover­nan­ce: EU Fina­li­zes ESG Report­ing Rules With Inter­na­tio­nal Impacts: Die­ser Arti­kel betont, dass die CSRD am 5. Janu­ar 2023 in Kraft getre­ten ist und die Regeln ab dem 1. Janu­ar 2024 schritt­wei­se ein­ge­führt wer­den. Es wird erwar­tet, dass die Anzahl der Unter­neh­men in Deutsch­land, die den Anfor­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung unter­lie­gen, von der­zeit rund 500 auf 15.000 stei­gen wird.
  5. Deut­scher Nach­hal­tig­keits­ko­dex: Berichts­pflich­ten – CSRD: Die­se Web­sei­te bie­tet einen Über­blick über die CSRD und ihre Anfor­de­run­gen. Es wird betont, dass die CSRD eine erheb­li­che Aus­wei­tung der Berichts­pflich­ten für Unter­neh­men mit sich bringt und dass die Bericht­erstat­tung nach den ESRS erfol­gen soll.

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