Arbeits­welt-Bericht 2021: Ori­en­tie­rung und Emp­feh­lun­gen für die Zukunft der Arbeit

Der “Rat der Arbeits­welt”, beru­fen vom Bun­des­mi­nis­ter für Arbeit und Sozia­les, Huber­tus Heil, infor­miert und berät Poli­tik, betrieb­li­che Pra­xis und die Öffent­lich­keit über den Wan­del der Arbeits­welt. Mit Hil­fe wis­sen­schaft­li­cher Ana­ly­sen und prak­ti­scher Erfah­run­gen spricht der Rat Emp­feh­lun­gen aus, um Unter­neh­men, Beschäf­tig­te und die Poli­tik bei der Gestal­tung der zukünf­ti­gen Arbeits­welt zu unter­stüt­zen.

Mis­si­on des Rates der Arbeits­welt

Der unab­hän­gi­ge Rat der Arbeits­welt hat die Auf­ga­be, Ori­en­tie­rung im Wan­del der Arbeits­welt zu geben. In sei­nem jähr­li­chen Bericht ver­an­schau­licht der Rat Ver­än­de­run­gen, ord­net sie ein und zeigt Mög­lich­kei­ten zur Gestal­tung der betrieb­li­chen Arbeits­welt auf. Zudem stellt ein aktu­el­les Arbeits­welt-Por­tal wich­ti­ge Ent­wick­lun­gen dar und berei­tet Infor­ma­tio­nen zur betrieb­li­chen Arbeits­welt nut­zer­ori­en­tiert für Prak­ti­ke­rin­nen und Prak­ti­ker sowie die inter­es­sier­te Öffent­lich­keit auf.

The­men des Berichts und pra­xis­re­le­van­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

Der Arbeits­welt-Bericht schließt eine Lücke in der Arbeits­welt­be­richt­erstat­tung. Er bie­tet eine detail­lier­te Auf­be­rei­tung rele­van­ter The­men und lei­tet kon­kre­te Emp­feh­lun­gen für Poli­tik und Pra­xis ab. Exper­tin­nen und Exper­ten aus Wis­sen­schaft und Pra­xis beleuch­ten die The­men von ver­schie­de­nen Sei­ten. Die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen des Berichts die­nen Unter­neh­men, Beschäf­tig­ten und Sozi­al­part­nern in der betrieb­li­chen Pra­xis als Leit­fa­den für die Zukunfts­ge­stal­tung. Zudem zei­gen sie poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern, wie die Rah­men­be­din­gun­gen für eine zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­welt gestal­tet wer­den kön­nen.

Zwei Säu­len der Arbeits­welt­be­richt­erstat­tung: Der Bericht und das Arbeits­welt-Por­tal

Der Arbeits­welt-Bericht basiert auf fun­dier­ten wis­sen­schaft­li­chen Ana­ly­sen und wur­de von der Geschäfts­stel­le für die Arbeits­welt-Bericht­erstat­tung erstellt. Der Rat hat zudem rele­van­te Akteu­re der Arbeits­welt ein­ge­bun­den und auf sein brei­tes Netz­werk zurück­ge­grif­fen. Das Arbeits­welt-Por­tal infor­miert umfas­send über die Schlüs­sel­the­men der Arbeits­welt. Durch die­se bei­den Säu­len soll die Arbeits­welt­be­richt­erstat­tung Ver­än­de­run­gen kohä­rent und pra­xis­nah ana­ly­sie­ren und in grö­ße­re Zusam­men­hän­ge ein­ord­nen.

Der Arbeits­welt-Bericht 2021 stellt das ers­te Refe­renz-Doku­ment dar und behan­delt vier wich­ti­ge The­men, die den aktu­el­len wis­sen­schaft­li­chen und prak­ti­schen Dis­kurs wider­spie­geln. Er bie­tet eine umfas­sen­de Auf­be­rei­tung des Sta­tus quo die­ser The­men, ana­ly­siert sie wis­sen­schaft­lich und lei­tet dar­aus pra­xis­re­le­van­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ab. Der Bericht dient als Grund­la­ge für künf­ti­ge poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen und wei­te­re For­schungs­ar­bei­ten. Zudem flie­ßen die Lern­ef­fek­te aus der ers­ten Berichts­er­stel­lung in die Effi­zi­enz­stei­ge­rung der kom­men­den Berich­te ein.

Der Arbeits­welt-Bericht 2021 und das Arbeits­welt-Por­tal sind wich­ti­ge Instru­men­te, um den Wan­del der Arbeits­welt zu ver­ste­hen und erfolg­reich zu gestal­ten. Sie bie­ten Ori­en­tie­rung und pra­xis­re­le­van­te Emp­feh­lun­gen für Unter­neh­men, Beschäf­tig­te, Poli­tik und die inter­es­sier­te Öffent­lich­keit. Durch die kon­ti­nu­ier­li­che Bericht­erstat­tung wird die Ent­wick­lung der Arbeits­welt fort­lau­fend ana­ly­siert und in einen grö­ße­ren Kon­text ein­ge­ord­net.

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