Das Bun­des­ar­beits­ge­richt und der Urlaubs­an­spruch bei Kurz­ar­beit

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in sei­nem Urteil 9 AZR 315/17 vom 19. März 2019 eine wich­ti­ge Ent­schei­dung zum Urlaubs­an­spruch bei Kurz­ar­beit getrof­fen. In die­sem Arti­kel wer­den wir die­ses Urteil ana­ly­sie­ren und sei­ne Aus­wir­kun­gen auf Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber beleuch­ten.

Das Urteil

In dem ver­han­del­ten Fall hat­te eine Arbeit­neh­me­rin, die für das gesam­te Kalen­der­jahr 2014 Son­der­ur­laub genom­men hat­te, ihren Arbeit­ge­ber auf Gewäh­rung von 20 Arbeits­ta­gen Urlaub für die­ses Jahr ver­klagt. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt ent­schied jedoch, dass bei Kurz­ar­beit Null kein Anspruch auf Urlaub besteht. Für jeden vol­len Monat der Kurz­ar­beit dür­fen Arbeit­ge­ber die Urlaubs­ta­ge um 1/12 kür­zen.

Die Begrün­dung des Gerichts

Das Gericht begrün­de­te sei­ne Ent­schei­dung damit, dass der Urlaubs­an­spruch auf der Prä­mis­se beruht, dass der Arbeit­neh­mer im Lau­fe des Refe­renz­zeit­raums tat­säch­lich gear­bei­tet hat. Bei einer voll­stän­di­gen Aus­set­zung der Arbeits­pflicht, wie sie bei Kurz­ar­beit Null oder einem Son­der­ur­laub der Fall ist, kann daher kein Urlaubs­an­spruch ent­ste­hen.

Die Aus­wir­kun­gen des Urteils

Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Arbeit­neh­mer, die Kurz­ar­beit Null haben oder einen Son­der­ur­laub neh­men, müs­sen sich dar­über im Kla­ren sein, dass sie für die­se Zeit­räu­me kei­nen Urlaubs­an­spruch erwer­ben. Arbeit­ge­ber hin­ge­gen müs­sen sicher­stel­len, dass sie die Urlaubs­ta­ge ihrer Arbeit­neh­mer kor­rekt berech­nen und kür­zen, wenn die­se Kurz­ar­beit Null haben oder einen Son­der­ur­laub neh­men.

Fazit

Das Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­richts zum Urlaubs­an­spruch bei Kurz­ar­beit unter­streicht die Bedeu­tung einer genau­en Kennt­nis der arbeits­recht­li­chen Rege­lun­gen für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Es zeigt auch, dass das Arbeits­recht ein dyna­mi­sches Feld ist, das stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt wird und auf Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­welt reagiert.

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