Die CSRD-Richt­li­nie und ihre Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) der Euro­päi­schen Uni­on, die seit Janu­ar 2023 die bis­he­ri­ge CSR-Richt­li­nie ablöst, hat das Poten­zi­al, die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men grund­le­gend zu ver­än­dern. Mit der CSRD wer­den die Anfor­de­run­gen an die nicht­fi­nan­zi­el­le Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men erheb­lich erwei­tert und ver­schärft. Dies hat auch Aus­wir­kun­gen auf das Gesund­heits­we­sen, ins­be­son­de­re auf Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen.

Die CSRD gilt für alle gro­ßen Unter­neh­men, die mehr als 500 Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen und ent­we­der bör­sen­no­tiert sind oder bestimm­te Bilanz­sum­men- und Umsatz­schwel­len über­schrei­ten. Dar­über hin­aus sind auch Unter­neh­men betrof­fen, die öffent­li­che Inter­es­sen berüh­ren, wie bei­spiels­wei­se Kre­dit­in­sti­tu­te und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, unab­hän­gig von ihrer Grö­ße. Dies bedeu­tet, dass vie­le Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen, ins­be­son­de­re sol­che, die Teil grö­ße­rer Gesund­heits­kon­zer­ne sind, ab dem Geschäfts­jahr 2025 ihrer Berichts­pflicht nach­kom­men müs­sen.

Die CSRD erfor­dert, dass Unter­neh­men, ein­schließ­lich Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung durch Inno­va­ti­ons­pro­zes­se för­dern und die Aus­wir­kun­gen die­ser Pro­zes­se ent­lang der Wert­schöp­fungs­ket­te im Sin­ne einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung dar­le­gen. Dar­über hin­aus müs­sen sie erläu­tern, wie Geschäfts­part­ner und ande­re Akteu­re inner­halb der Wert­schöp­fungs­ket­te in Inno­va­ti­ons­pro­zes­se ein­ge­bun­den sind.

Für Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen bedeu­tet dies, dass sie ihre Ein­kaufs- und Beschaf­fungs­richt­li­ni­en unter Nach­hal­tig­keits­aspek­ten anpas­sen müs­sen. Dies könn­te bei­spiels­wei­se den Ein­kauf von Fair­trade-Pro­duk­ten oder die Zusam­men­ar­beit mit Lie­fe­ran­ten beinhal­ten, die in umwelt­scho­nen­de Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren inves­tie­ren. Dar­über hin­aus könn­ten sie durch die Mini­mie­rung von Mate­ri­al­ein­satz und Ener­gie­ver­brauch bei ein­ge­setz­ten Pro­duk­ten Kos­ten sen­ken und Res­sour­cen scho­nen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Ver­wen­dung von öko­lo­gi­schen und nach­hal­ti­gen Pro­duk­ten, ins­be­son­de­re bei medi­zi­ni­schen Ver­brauchs­ar­ti­keln wie Ein­weg-Ver­bands­ma­te­ri­al, Kanü­len und Sprit­zen. Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen müs­sen bei der Aus­wahl von Lie­fe­ran­ten und neu­en Pro­duk­ten Umwelt- und Nach­hal­tig­keits­la­beln beach­ten.

Die CSRD-Richt­li­nie stellt Kran­ken­häu­ser und Kli­nik­grup­pen vor neue Her­aus­for­de­run­gen, bie­tet aber auch Chan­cen. Durch die Imple­men­tie­rung von nach­hal­ti­gen Prak­ti­ken kön­nen sie nicht nur ihre Com­pli­ance mit der CSRD sicher­stel­len, son­dern auch ihre all­ge­mei­ne Nach­hal­tig­keits­leis­tung ver­bes­sern und einen posi­ti­ven Bei­trag zur Gesell­schaft leis­ten.

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