Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über…
Das Aktenzeichen „1 ABR 48/17“ bezieht sich auf ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2017 zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz. In diesem Fall entschied das Gericht über die Zulässigkeit des Einsatzes von Software-Keyloggern zur heimlichen Überwachung von Tastatureingaben am Arbeitsplatz. Die Richter stellten fest, dass eine solche Totalüberwachung ohne konkreten Verdacht einer Straftat oder einer schweren Pflichtverletzung unzulässig ist, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten verletzt. Damit legte das BAG fest, dass durch solche unerlaubten Überwachungsmaßnahmen gewonnene Informationen in einem Kündigungsschutzprozess grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über…