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    Schlagwort: 1 ABR 51/17

    „1 ABR 51/17“ bezeichnet ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2018 zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischer Überwachung. In diesem Verfahren wurde entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer Software zur Personaleinsatzplanung mitbestimmen darf, sofern diese objektiv zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle geeignet ist. Das Gericht stellte klar, dass ein Mitbestimmungsrecht bereits dann besteht, wenn die technische Einrichtung die Überwachung ermöglicht, unabhängig von einer tatsächlichen Überwachungsabsicht des Arbeitgebers. Diese Entscheidung hat grundlegende Bedeutung für den Einsatz moderner IT-Systeme und den Datenschutz in deutschen Unternehmen.

    Betriebsrat muss bei Auskunft über Schwangerschaft Datenschutz zusichern

    Betriebsrat muss bei Auskunft über Schwangerschaft Datenschutz zusichern

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 9. April 2019 (Az: 1 ABR 51/17) entschieden, dass der Betriebsrat bei der Anforderung von Informationen über…

    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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