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    Schlagwort: 1 ABR 53/17

    Das Aktenzeichen „1 ABR 53/17“ bezieht sich auf einen wegweisenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung von Social Media. In dem Verfahren wurde geklärt, ob ein Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats benötigt, wenn er eine Facebook-Seite betreibt, auf der Nutzer öffentliche Kommentare über Mitarbeiter hinterlassen können. Das Gericht entschied, dass ein Mitbestimmungsrecht besteht, da die Plattform eine technische Einrichtung darstellt, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer geeignet ist. Dieses Urteil unterstreicht, dass digitale Interaktionsmöglichkeiten auch dann als Überwachungsinstrumente gelten können, wenn die Kontrolle nicht der primäre Zweck der Anwendung ist.

    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 7. Mai 2019 (Az: 1 ABR 53/17) entschieden, dass die Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats nicht der Datenschutz-Grundverordnung…

    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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