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    Schlagwort: 9 AZR 315/17

    Das Aktenzeichen 9 AZR 315/17 bezieht sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019, in dem es um den gesetzlichen Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub ging. Die Klägerin, eine Beschäftigte der beklagten Stadt, hatte für das Jahr 2014 einen unbezahlten Sonderurlaub von zwei Jahren beantragt und erhalten. Sie verlangte von der Beklagten die Gewährung von 20 Arbeitstagen Erholungsurlaub für das Jahr 2014. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen und entschieden, dass für Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub entsteht.

    Das Bundesarbeitsgericht und der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

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    redaktion
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    0 Kommentar
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    Redaktion 12. Juni 2023
    0 Kommentar
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