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    Schlagwort: 9 AZR 383/19

    Der Begriff „9 AZR 383/19“ ist eine Bezeich­nung für eine Gerichts­ent­schei­dung oder ein Akten­zei­chen. Es han­delt sich um eine ein­deu­ti­ge Ken­nung, die ver­wen­det wird, um das ent­spre­chen­de Gerichts­ver­fah­ren zu iden­ti­fi­zie­ren. Die Zah­len und Buch­sta­ben­kom­bi­na­tio­nen haben eine spe­zi­fi­sche Bedeu­tung und kön­nen Infor­ma­tio­nen über das Gericht, das Jahr und die lau­fen­de Num­mer des Ver­fah­rens ent­hal­ten.

    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

    In einem bemer­kens­wer­ten Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass der Vor­sit­zen­de eines Betriebs­rats in der Regel nicht gleich­zei­tig als Daten­schutz­be­auf­trag­ter fun­gie­ren darf. Das Urteil…

    redaktion
    Redaktion 11. Juni 2023
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