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    Schlagwort: Aktenzeichen: 4 AZR 83/21

    Das Akten­zei­chen „4 AZR 83/21“ bezieht sich auf eine bestimm­te Rechts­strei­tig­keit, die vor dem Arbeits­ge­richt ver­han­delt wur­de. Die Zah­len und Buch­sta­ben in dem Akten­zei­chen haben eine spe­zi­fi­sche Bedeu­tung und die­nen der ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rung des Falls. Das Akten­zei­chen ermög­licht es den Betei­lig­ten und dem Gericht, den Fall schnell und ein­deu­tig zuord­nen zu kön­nen.

    Bundesarbeitsgericht: Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag ist zulässig

    Bundesarbeitsgericht: Verlängerung der gesetzlich festgelegten Höchstdauer einer Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag ist zulässig

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einer Ent­schei­dung vom 14. Sep­tem­ber 2022 (Akten­zei­chen: 4 AZR 83/21) fest­ge­stellt, dass bei einer vor­über­ge­hen­den Arbeit­neh­mer­über­las­sung in einem Tarif­ver­trag der Tarif­ver­trags­par­tei­en…

    redaktion
    Redaktion 14. Oktober 2022
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