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    Schlagwort: Anspruch auf BEM

    Der Begriff „Anspruch auf BEM“ bezieht sich auf das Recht eines Arbeitnehmers, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Anspruch zu nehmen. Das BEM ist ein Verfahren, das dazu dient, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern zu erhalten oder wiederherzustellen, wenn diese aufgrund von gesundheitlichen Problemen beeinträchtigt sind. Der Anspruch auf BEM besteht, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das BEM anzubieten und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu erarbeiten.

    Bundesarbeitsgericht: Kein individueller Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Bundesarbeitsgericht: Kein individueller Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2021 (Aktenzeichen: 9 AZR 571/20) klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf die Einleitung und Durchführung…

    redaktion
    Redaktion 7. Oktober 2021
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