Betriebsrat muss bei Auskunft über Schwangerschaft Datenschutz zusichern
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 9. April 2019 (Az: 1 ABR 51/17) entschieden, dass der Betriebsrat bei der Anforderung von Informationen über…
Az: 1 ABR 51/17 ist die Abkürzung für das Aktenzeichen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2017. Das Kürzel „Az“ steht für „Aktenzeichen“, während die Nummer „1 ABR 51/17“ die eindeutige Identifikation des Urteils darstellt. Diese Nummer enthält Informationen über das Gericht (1. Senat für Arbeitssachen), die Rechtsart (Arbeiter- bzw. Betriebsrat) sowie die fortlaufende Nummer des Falles im betreffenden Jahr. Dieses Aktenzeichen wird verwendet, um das Urteil eindeutig zu identifizieren und es kann für weitere juristische Erörterungen oder Referenzen herangezogen werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Beschluss vom 9. April 2019 (Az: 1 ABR 51/17) entschieden, dass der Betriebsrat bei der Anforderung von Informationen über…