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    Schlagwort: Az: 1 ABR 53/17

    Die Abkürzung „Az: 1 ABR 53/17“ steht für das Aktenzeichen eines Arbeitsgerichtsverfahrens. Es dient zur eindeutigen Identifizierung des Falls und ermöglicht den schnellen Zugriff auf relevantes Aktenmaterial. Das „1“ steht für die Nummer des Arbeitsgerichts, „ABR“ für das Arbeitsgerichtsverfahren und die Zahlenkombination „53/17“ verweist auf das Jahr, in dem das Verfahren eingeleitet wurde.

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    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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