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    Schlagwort: Az: 7 ABR 21/18

    Az: 7 ABR 21/18 ist die Abkürzung für den Aktenzeichen eines bestimmten Gerichtsurteils oder einer Rechtsentscheidung. Die Kombination „7 ABR“ weist auf den Gerichtszweig hin, in diesem Fall das Arbeitsgericht. Die Nummer „21/18“ gibt Auskunft über das Jahr, in dem das Verfahren eingeleitet wurde. Das Aktenzeichen dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung des Falles innerhalb des Gerichtssystems.

    Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

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    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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