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    Schlagwort: Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das betrieb­li­che Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) ist ein Ansatz, der dar­auf abzielt, Mit­ar­bei­ten­de nach län­ge­rer Krank­heit oder Ver­let­zung erfolg­reich wie­der in den Arbeits­pro­zess zu inte­grie­ren. Es han­delt sich um einen struk­tu­rier­ten Pro­zess, bei dem Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer und ande­re rele­van­te Akteu­re zusam­men­ar­bei­ten, um indi­vi­du­el­le Lösun­gen zur Wie­der­ein­glie­de­rung zu fin­den. Das BEM umfasst die Iden­ti­fi­ka­ti­on von Pro­ble­men oder Bar­rie­ren, die den Arbeits­pro­zess beein­träch­ti­gen könn­ten, die Pla­nung von Anpas­sun­gen oder Unter­stüt­zungs­maß­nah­men, sowie die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung des Ein­glie­de­rungs­pro­zes­ses. Ziel des betrieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments ist es, die Gesund­heit, das Wohl­be­fin­den und die Arbeits­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ten­den zu för­dern und einen lang­fris­ti­gen Erhalt des Arbeits­plat­zes zu ermög­li­chen.

    Bundesarbeitsgericht: Kein individueller Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Bundesarbeitsgericht: Kein individueller Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in sei­ner Ent­schei­dung vom 7. Sep­tem­ber 2021 (Akten­zei­chen: 9 AZR 571/20) klar­ge­stellt, dass Arbeit­neh­mer kei­nen indi­vi­du­el­len Anspruch auf die Ein­lei­tung und Durch­füh­rung…

    redaktion
    Redaktion 7. Oktober 2021
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