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    Schlagwort: Betriebsbegriff

    Der Betriebsbegriff bezeichnet eine organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von Sachmitteln und immateriellen Mitteln arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Er ist im Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung, da er den Geltungsbereich für Gesetze wie das Betriebsverfassungsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz festlegt. Entscheidend für das Vorliegen eines Betriebs ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der den Einsatz der personellen und materiellen Ressourcen steuert. Damit grenzt sich der Betrieb vom Unternehmen ab, welches die rechtliche und wirtschaftliche Organisationseinheit darstellt.

    Betriebsbegriff und Mitbestimmungsrecht: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

    Betriebsbegriff und Mitbestimmungsrecht: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung (Az: 2 AZR 38/19) vom 27. Juni 2019 wichtige Klarstellungen zum Betriebsbegriff und zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats vorgenommen. Im…

    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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