🌱 ibp.Kollektiv: Wo Recht, Bildung und KI sich nachhaltig verbinden
Ein neuer Ansatz für Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt Die Welt der Arbeit verändert sich rasant. Neue Technologien, hybride Strukturen, juristische Reformen – und mitten…
Der Betriebsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bezeichnet die organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern zusammenarbeitet. Er dient als Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung und die Bildung von Betriebsräten. Ein Betrieb kann aus mehreren Standorten bestehen, sofern diese organisatorisch verbunden sind. Die genaue Definition ist entscheidend für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen.
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