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    Schlagwort: Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Das Ein­blicks­recht des Betriebs­rats in Brut­to­ent­gelt­lis­ten bezeich­net das Recht der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung, die Brut­to­ent­gel­te aller Beschäf­tig­ten eines Unter­neh­mens oder einer Abtei­lung ein­zu­se­hen. Dies ermög­licht dem Betriebs­rat, die Gleich­be­hand­lung der Arbeit­neh­mer in Bezug auf Ver­gü­tung und Ent­loh­nung zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls auf Unge­rech­tig­kei­ten oder Dis­kri­mi­nie­rung auf­merk­sam zu machen. Das Ein­blicks­recht dient somit der Trans­pa­renz und Fair­ness im Bereich der Ent­loh­nung im Arbeits­ver­hält­nis.

    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem Beschluss vom 7. Mai 2019 (Az: 1 ABR 53/17) ent­schie­den, dass die Über­­­wa­chungs- und Infor­ma­ti­ons­rech­te des Betriebs­rats nicht der Daten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung…

    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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