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    Schlagwort: Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Das Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten bezeichnet das Recht der Arbeitnehmervertretung, die Bruttoentgelte aller Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Abteilung einzusehen. Dies ermöglicht dem Betriebsrat, die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer in Bezug auf Vergütung und Entlohnung zu überprüfen und gegebenenfalls auf Ungerechtigkeiten oder Diskriminierung aufmerksam zu machen. Das Einblicksrecht dient somit der Transparenz und Fairness im Bereich der Entlohnung im Arbeitsverhältnis.

    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats widersprechen nicht der DSGVO

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 7. Mai 2019 (Az: 1 ABR 53/17) entschieden, dass die Überwachungs- und Informationsrechte des Betriebsrats nicht der Datenschutz-Grundverordnung…

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    Redaktion 2. Januar 2024
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