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    Schlagwort: Freizeitausgleich

    Der Freizeitausgleich bezeichnet eine Regelung, bei der die geleistete Mehrarbeit in Form von zusätzlicher Freizeit ausgeglichen wird. Arbeitnehmer können sich somit für ihre über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden freinehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer trotz hoher Arbeitsbelastung genügend Erholungsphasen haben und ihre Work-Life-Balance erhalten bleibt. Der Freizeitausgleich kann je nach Vereinbarung entweder direkt im Anschluss an die Mehrarbeit oder zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

    Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

    Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen: Klarstellungen des Bundesarbeitsgerichts

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 15.Mai 2019 (Az: 7 AZR 396/17) wichtige Klarstellungen zum Freizeitausgleich für Betriebsratssitzungen vorgenommen. Im konkreten Fall ging…

    redaktion
    Redaktion 2. Januar 2024
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