Betriebsrat hat Recht auf Information über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über…
Fremdpersonal bezeichnet Arbeitskräfte, die nicht zum festen Stamm der Belegschaft eines Unternehmens gehören, sondern von externen Anbietern angestellt oder vermittelt werden. Dies kann beispielsweise Zeitarbeiter, Leiharbeiter oder auch externe Dienstleister wie Reinigungskräfte oder IT-Spezialisten umfassen. Fremdpersonal bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit, ihren Personalbedarf kurzfristig anzupassen, kann aber auch mit höheren Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sein. Der Einsatz von Fremdpersonal unterliegt in vielen Ländern rechtlichen Bestimmungen und tariflichen Vereinbarungen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 12. März 2019 (Az: 1 ABR 48/17) entschieden, dass der Betriebsrat ein Recht darauf hat, vom Arbeitgeber über…