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    Schlagwort: Günstigkeitsprinzip

    Das Güns­tig­keits­prin­zip im Arbeits­recht besagt, dass im Zwei­fels­fall die für den Arbeit­neh­mer güns­ti­ge­re Rege­lung aus ver­schie­de­nen Quel­len ange­wen­det wer­den soll­te. Dies kann sowohl tarif­ver­trag­lich, betriebs­ver­ein­ba­rungs­be­dingt oder gesetz­lich fest­ge­legt sein. Das Prin­zip dient dem Schutz der Arbeit­neh­mer­rech­te und sorgt dafür, dass bei unter­schied­li­chen Rege­lun­gen stets die für den Arbeit­neh­mer vor­teil­haf­te­re gewählt wird. Es gewähr­leis­tet somit einen gewis­sen Min­dest­stan­dard und Fair­ness im Arbeits­ver­hält­nis.

    Die Normenhierarchie im Arbeitsrecht: Ein Leitfaden

    Das Arbeits­recht ist ein kom­ple­xes Rechts­ge­biet, das von ver­schie­de­nen Nor­men und Geset­zen auf ver­schie­de­nen Ebe­nen beein­flusst wird. Die­se Nor­men sind in einer bestimm­ten Hier­ar­chie ange­ord­net,…

    redaktion
    Redaktion 10. September 2023
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