Schlagwort: Mitbestimmung
Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in entscheidenden Angelegenheiten betriebliche Entscheidungen mitzugestalten. Dieses Recht ermöglicht es den Beschäftigten, über gewählte Betriebsräte oder andere Formen der Interessenvertretung in Entscheidungsprozesse auf Unternehmensebene eingebunden zu werden. Ziel der Mitbestimmung ist es, die Arbeitsbedingungen, Löhne und Benefits sowie die Arbeitsplatzsicherheit im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzugestalten und zu verbessern. Die genaue Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte variiert dabei je nach Land und Unternehmen.
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