Das Bundesarbeitsgericht und der Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil 9 AZR 315/17 vom 19. März 2019 eine wichtige Entscheidung zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit getroffen. In diesem Artikel werden…
Urlaub bei Kurzarbeit bezieht sich auf die Möglichkeit für Arbeitnehmer, während eines kurzfristig reduzierten Arbeitsvolumens, Urlaub zu nehmen. Durch die Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer weniger Arbeitsstunden und dementsprechend auch ein geringeres Gehalt. Urlaub kann jedoch genommen werden, um diese reduzierte Arbeitszeit weiter zu reduzieren und mehr Freizeit zu genießen. Der Urlaub wird in der Regel entsprechend dem reduzierten Gehalt bezahlt.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil 9 AZR 315/17 vom 19. März 2019 eine wichtige Entscheidung zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit getroffen. In diesem Artikel werden…