Inter­view: Team­work in der Betriebs­rats-Cloud

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In dem Arti­kel “Team­work in der Betriebs­rats-Cloud” in der Com­pu­ter und Arbeit 10 | 2019 berich­tet Micha­el Leber, Betriebs­rats­vor­sit­zen­der beim DRK in Göp­pin­gen, über die Ent­schei­dung des Betriebs­rats, eine Cloud-Lösung für die Zusam­men­ar­beit und Kom­mu­ni­ka­ti­on zu nut­zen. Der Betriebs­rat hat­te zuvor erkannt, dass die tech­ni­sche Infra­struk­tur inner­halb des Unter­neh­mens nicht den Anfor­de­run­gen des Gre­mi­ums ent­sprach und Abspra­chen häu­fig nur tele­fo­nisch mög­lich waren.

Der Betriebs­rat ent­schied sich dafür, einen Teil sei­ner Doku­men­te in eine Cloud aus­zu­la­gern, um die Zusam­men­ar­beit zu erleich­tern. Bei der Aus­wahl des Cloud-Anbie­ters war es wich­tig, dass die Anfor­de­run­gen des Daten­schut­zes erfüllt wur­den und dass die Daten in Deutsch­land gespei­chert wer­den. Zudem wur­de eine “Zero-Know­ledge-Cloud” bevor­zugt, bei der selbst der Anbie­ter kei­nen Zugriff auf die Daten hat.

Die Nut­zung der Cloud-Lösung brach­te ver­schie­de­ne Vor­tei­le mit sich. Der Betriebs­rat konn­te Text­ver­ar­bei­tungs­da­tei­en direkt in der Cloud erstel­len, sodass alle Mit­glie­der sie sehen und bear­bei­ten konn­ten. Die Tages­ord­nung für Sit­zun­gen wur­de eben­falls in der Cloud erstellt. Anfangs waren eini­ge Mit­glie­der skep­tisch, aber letzt­end­lich über­zeug­ten die Vor­tei­le einer Cloud-Lösung, ins­be­son­de­re die Mög­lich­keit, von jedem Ort aus auf wich­ti­ge Unter­la­gen zugrei­fen und die­se par­al­lel bear­bei­ten zu kön­nen.

Die Zusam­men­ar­beit mit dem Arbeit­ge­ber wur­de durch die Nut­zung der Cloud-Lösung im Gro­ßen und Gan­zen nicht beein­flusst. Die Nut­zung des Cloud-Sys­tems ermög­lich­te es dem Betriebs­rat, schnel­ler Rück­mel­dun­gen vom Arbeit­ge­ber zu erhal­ten, da wich­ti­ge Unter­la­gen jeder­zeit ver­füg­bar waren.

Für ande­re Gre­mi­en, die eine Cloud-Lösung in Betracht zie­hen, emp­fiehlt der Betriebs­rat, zunächst mit dem Arbeit­ge­ber Rück­spra­che zu hal­ten. Anschlie­ßend soll­ten Betriebs­rä­te einen Cloud-Dienst aus­wäh­len, der den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ent­spricht. Es wird emp­foh­len, mit einer klei­nen Grup­pe von Per­so­nen zu begin­nen und nach und nach wei­te­re Mit­glie­der an die Cloud-Lösung her­an­zu­füh­ren.

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