Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve: Bis zu 100% För­de­rung für Wei­ter­bil­dung

Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve: Bis zu 100% För­de­rung für Wei­ter­bil­dung

Die sich rasant ver­än­dern­de Arbeits­welt erfor­dert stän­di­ge Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung von Arbeit­neh­mern und Unter­neh­men. Vie­le scheu­en jedoch die Inves­ti­ti­on in Schu­lun­gen und Kur­se. Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bie­tet eine attrak­ti­ve Lösung: Bis zu 100% För­de­rung für Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Details die­ser Initia­ti­ve, die Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung und die Vor­tei­le für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Wir klä­ren auf, wie Sie von den För­der­pro­gram­men pro­fi­tie­ren kön­nen, um Ihre beruf­li­che Zukunft aktiv zu gestal­ten und Ihr Unter­neh­men zukunfts­fä­hig auf­zu­stel­len.

Was ist die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve und wer pro­fi­tiert?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist eine Initia­ti­ve der Bun­des­re­gie­rung, um die Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung von Beschäf­tig­ten und Unter­neh­men in Deutsch­land zu för­dern. Sie basiert im Wesent­li­chen auf dem Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz, wel­ches im Janu­ar 2019 in Kraft getre­ten ist. Ziel ist es, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Arbeit­neh­mer zu sichern und Unter­neh­men bei der Anpas­sung an den tech­no­lo­gi­schen Wan­del zu unter­stüt­zen. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit spielt dabei eine zen­tra­le Rol­le bei der Umset­zung der För­der­pro­gram­me.

Die Ziel­grup­pe der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist breit gefä­chert. Sie rich­tet sich sowohl an Arbeit­neh­mer aller Bran­chen und Qua­li­fi­ka­ti­ons­stu­fen als auch an Unter­neh­men jeder Grö­ße. Beson­ders im Fokus ste­hen dabei:

  • Gering­qua­li­fi­zier­te Arbeit­neh­mer: Sie sol­len die Mög­lich­keit erhal­ten, ihre Grund­kennt­nis­se und Kom­pe­ten­zen zu ver­bes­sern.
  • Beschäf­tig­te, deren Arbeits­platz durch den Struk­tur­wan­del gefähr­det ist: Hier geht es dar­um, neue beruf­li­che Per­spek­ti­ven zu eröff­nen.
  • Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU): Sie sol­len bei der Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter unter­stützt wer­den, um wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben.

Das Haupt­ziel der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve besteht dar­in, die Anpas­sungs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft an die Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on zu erhö­hen. Durch die För­de­rung von Wei­ter­bil­dung sol­len Fach­kräf­te gesi­chert, Arbeits­plät­ze erhal­ten und neue Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten geschaf­fen wer­den. Die Initia­ti­ve zielt dar­auf ab, die Eigen­in­itia­ti­ve der Arbeit­neh­mer zu stär­ken und Unter­neh­men zu ermu­ti­gen, in die Qua­li­fi­zie­rung ihrer Beleg­schaft zu inves­tie­ren.

Bis zu 100% För­de­rung: Wel­che Kos­ten wer­den über­nom­men?

Im Rah­men der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve kön­nen ver­schie­de­ne Kos­ten im Zusam­men­hang mit Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men geför­dert wer­den. Die Höhe der För­de­rung hängt von der Unter­neh­mens­grö­ße ab. Grund­sätz­lich wer­den fol­gen­de Kos­ten über­nom­men:

  • Lehr­gangs­kos­ten: Dies sind die Gebüh­ren für die Teil­nah­me an der Wei­ter­bil­dung.
  • Fahrt­kos­ten: In bestimm­ten Fäl­len kön­nen auch Fahrt­kos­ten zum Ver­an­stal­tungs­ort der Wei­ter­bil­dung erstat­tet wer­den.
  • Unter­halts­kos­ten: Bei län­ge­ren Wei­ter­bil­dun­gen kann unter Umstän­den auch ein Zuschuss zu den Unter­halts­kos­ten gewährt wer­den.

Die Staf­fe­lung der För­de­rung nach Unter­neh­mens­grö­ße sieht wie folgt aus:

  • Klei­ne Unter­neh­men (weni­ger als 50 Beschäf­tig­te): Hier ist eine För­de­rung von bis zu 100% der Lehr­gangs­kos­ten mög­lich.
  • Mitt­le­re Unter­neh­men (50 bis 249 Beschäf­tig­te): In die­sem Fall kön­nen bis zu 50% der Lehr­gangs­kos­ten über­nom­men wer­den.
  • Gro­ße Unter­neh­men (250 und mehr Beschäf­tig­te): Hier ist eine För­de­rung von bis zu 25% der Lehr­gangs­kos­ten mög­lich.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en För­der­be­din­gun­gen und ‑sät­ze von den jewei­li­gen För­der­pro­gram­men der Bun­des­agen­tur für Arbeit abhän­gen und sich im Ein­zel­fall unter­schei­den kön­nen. Die genann­ten Pro­zent­sät­ze bezie­hen sich auf die maxi­mal mög­li­che För­de­rung. Die tat­säch­li­che För­de­rung kann gerin­ger aus­fal­len, wenn bei­spiels­wei­se die Wei­ter­bil­dungs­kos­ten nied­ri­ger sind als erwar­tet oder das Bud­get des För­der­pro­gramms bereits aus­ge­schöpft ist. Es emp­fiehlt sich daher, vor Beginn der Wei­ter­bil­dung eine indi­vi­du­el­le Bera­tung durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit in Anspruch zu neh­men.

Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung: Wer kann teil­neh­men?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve steht grund­sätz­lich sowohl Arbeit­neh­mern als auch Unter­neh­men offen. Aller­dings sind bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len, um von den För­der­pro­gram­men pro­fi­tie­ren zu kön­nen. Ein zen­tra­ler Bau­stein ist das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz, das die recht­li­che Grund­la­ge für vie­le För­der­maß­nah­men bil­det.

Für Arbeit­neh­mer ist es wich­tig, dass die geplan­te Wei­ter­bil­dung dazu dient, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit zu erhal­ten oder zu ver­bes­sern. Das bedeu­tet, dass die Qua­li­fi­zie­rung inhalt­lich auf zukünf­ti­ge Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes aus­ge­rich­tet sein soll­te. Oft­mals muss die Wei­ter­bil­dung auch von der Arbeits­agen­tur als för­der­fä­hig aner­kannt sein. Hier­bei spielt es eine Rol­le, ob der Arbeit­neh­mer bei­spiels­wei­se über gerin­ge Qua­li­fi­ka­tio­nen ver­fügt, eine lan­ge Zeit nicht mehr an Wei­ter­bil­dun­gen teil­ge­nom­men hat oder in einem Beruf arbei­tet, der von struk­tu­rel­lem Wan­del betrof­fen ist.

Unter­neh­men kön­nen geför­dert wer­den, wenn sie ihren Mit­ar­bei­tern die Teil­nah­me an Wei­ter­bil­dun­gen ermög­li­chen, die über die rei­ne Anpas­sungs­fort­bil­dung hin­aus­ge­hen. Das bedeu­tet, dass die Wei­ter­bil­dung nicht nur dazu die­nen darf, aktu­el­le Kennt­nis­se auf­zu­fri­schen, son­dern auch neue Kom­pe­ten­zen ver­mit­teln soll­te, die für zukünf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen rele­vant sind. Wich­tig ist auch, dass das Unter­neh­men die Antrags­ver­fah­ren und För­der­be­din­gun­gen der zustän­di­gen Stel­le, in der Regel der Arbeits­agen­tur, ein­hält. Dies beinhal­tet unter ande­rem die Vor­la­ge eines Qua­li­fi­zie­rungs­plans, der die Not­wen­dig­keit der Wei­ter­bil­dung für das Unter­neh­men und die Mit­ar­bei­ter begrün­det.

Geh in die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve – mit För­de­rung für Beschäf­ti­ge … (LVQ) – Bie­tet eine kur­ze Über­sicht über die För­der­be­din­gun­gen für Beschäf­tig­te und Unter­neh­men.

Antrag­stel­lung und Ablauf: So kom­men Sie an die För­de­rung

Der Weg zur För­de­rung durch die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve erfor­dert eine struk­tu­rier­te Antrag­stel­lung bei der zustän­di­gen Stel­le, in den meis­ten Fäl­len die Bun­des­agen­tur für Arbeit. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung, um Sie durch den Pro­zess zu füh­ren:

  1. Bera­tung in Anspruch neh­men: Neh­men Sie zunächst Kon­takt zur Bun­des­agen­tur für Arbeit auf und las­sen Sie sich aus­führ­lich über die För­der­mög­lich­kei­ten und Vor­aus­set­zun­gen bera­ten. Dies hilft, von Anfang an die rich­ti­gen Wei­chen zu stel­len.

  2. Geeig­ne­ten Wei­ter­bil­dungs­trä­ger wäh­len: Suchen Sie einen pas­sen­den Wei­ter­bil­dungs­trä­ger und klä­ren Sie, ob die gewünsch­te Wei­ter­bil­dung im Rah­men der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve för­der­fä­hig ist.

  3. Antrags­for­mu­lar aus­fül­len: Fül­len Sie das Antrags­for­mu­lar sorg­fäl­tig und voll­stän­dig aus. Die benö­tig­ten Unter­la­gen kön­nen je nach För­der­pro­gramm vari­ie­ren, umfas­sen aber in der Regel:

    • Anmel­de­be­stä­ti­gung des Wei­ter­bil­dungs­trä­gers
    • Detail­lier­te Beschrei­bung der Wei­ter­bil­dungs­in­hal­te
    • Nach­weis der Qua­li­fi­ka­ti­on des Teil­neh­mers (z.B. Zeug­nis­se)
    • Begrün­dung der Not­wen­dig­keit der Wei­ter­bil­dung für den Arbeit­neh­mer und/oder das Unter­neh­men
  4. Antrag ein­rei­chen: Rei­chen Sie den Antrag frist­ge­recht bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit ein. Beach­ten Sie, dass die Bear­bei­tung eini­ge Zeit in Anspruch neh­men kann.

  5. Geneh­mi­gung abwar­ten: Nach Prü­fung des Antrags erhal­ten Sie eine Geneh­mi­gung oder eine Ableh­nung. Im Fal­le einer Geneh­mi­gung wer­den Ihnen die Kon­di­tio­nen der För­de­rung mit­ge­teilt.

  6. Wei­ter­bil­dung durch­füh­ren: Nach Erhalt der Geneh­mi­gung kön­nen Sie mit der Wei­ter­bil­dung begin­nen.

  7. Nach­weis erbrin­gen: Nach Abschluss der Wei­ter­bil­dung müs­sen Sie der Bun­des­agen­tur für Arbeit einen Nach­weis über die erfolg­rei­che Teil­nah­me vor­le­gen.

Der Ablauf kann je nach Bun­des­land und spe­zi­fi­schem För­der­pro­gramm vari­ie­ren. Es ist daher rat­sam, sich im Vor­feld genau zu infor­mie­ren und alle not­wen­di­gen Unter­la­gen bereit­zu­hal­ten.

Vor­tei­le für Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bie­tet sowohl für Arbeit­neh­mer als auch für Unter­neh­men eine Viel­zahl von Vor­tei­len.

Für Arbeit­neh­mer erge­ben sich durch die geför­der­te Wei­ter­bil­dung deut­li­che Kar­rie­re­chan­cen. Neue Kom­pe­ten­zen und Qua­li­fi­ka­tio­nen kön­nen zu Gehalts­stei­ge­rung füh­ren und die Posi­ti­on im Unter­neh­men stär­ken. Dar­über hin­aus erhöht die Teil­nah­me an Wei­ter­bil­dun­gen die Mit­ar­bei­ter­bin­dung, da sich die Mit­ar­bei­ter wert­ge­schätzt füh­len und die Mög­lich­keit haben, sich beruf­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ermög­licht es Arbeit­neh­mern, sich den Anfor­de­run­gen des moder­nen Arbeits­mark­tes anzu­pas­sen und ihre beruf­li­che Zukunft aktiv zu gestal­ten.

Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve in Form von Fach­kräf­te­si­che­rung. Durch die geziel­te Wei­ter­bil­dung der Mit­ar­bei­ter kön­nen Unter­neh­men dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­wir­ken und ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit lang­fris­tig sichern. Die För­de­rung von Inno­va­tio­nen wird eben­falls vor­an­ge­trie­ben, da qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter in der Lage sind, neue Tech­no­lo­gien und Pro­zes­se zu imple­men­tie­ren und das Unter­neh­men zukunfts­fä­hig zu machen. Nicht zuletzt führt die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve zu einer höhe­ren Mit­ar­bei­ter­bin­dung, da moti­vier­te und qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter eher bereit sind, lang­fris­tig im Unter­neh­men zu blei­ben. Ins­ge­samt stellt die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft des Unter­neh­mens dar, die sich in Form von gestei­ger­ter Pro­duk­ti­vi­tät, höhe­rer Inno­va­ti­ons­kraft und einer stär­ke­ren Markt­po­si­ti­on aus­zahlt.

Bei­spie­le erfolg­rei­cher Qua­li­fi­zie­run­gen durch die Offen­si­ve

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bie­tet viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten zur Wei­ter­bil­dung, die bereits zahl­rei­che Erfolgs­ge­schich­ten her­vor­ge­bracht haben. Ein Bei­spiel ist die För­de­rung von Umschu­lun­gen für IT-Spe­zia­lis­ten. Vie­le Unter­neh­men suchen hän­de­rin­gend nach qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­ten in die­sem Bereich, und die Offen­si­ve ermög­licht es Quer­ein­stei­gern, sich in kur­zer Zeit das nöti­ge Wis­sen anzu­eig­nen. So konn­te bei­spiels­wei­se ein ehe­ma­li­ger Lager­ar­bei­ter durch eine geför­der­te Umschu­lung zum Soft­ware­ent­wick­ler wer­den und sei­nen Traum­job in einem inno­va­ti­ven Start-up fin­den.

Ein wei­te­res Bei­spiel ist die Wei­ter­bil­dung im Bereich Digi­tal Mar­ke­ting. Vie­le Unter­neh­men erken­nen die Bedeu­tung einer star­ken Online-Prä­senz, aber es fehlt oft an inter­nem Know-how. Durch geför­der­te Kur­se und Semi­na­re kön­nen Mit­ar­bei­ter die not­wen­di­gen Fähig­kei­ten erwer­ben, um bei­spiels­wei­se Social-Media-Kam­pa­gnen zu pla­nen und umzu­set­zen oder Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung (SEO) zu betrei­ben. Ein klei­nes Ein­zel­han­dels­un­ter­neh­men konn­te so sei­nen Umsatz deut­lich stei­gern, indem es sei­ne Online-Mar­ke­ting-Akti­vi­tä­ten ver­bes­ser­te.

Auch im Hand­werk gibt es zahl­rei­che Bei­spie­le. So för­dert die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bei­spiels­wei­se die Wei­ter­bil­dung zum Meis­ter. Dies ermög­licht es Gesel­len, sich beruf­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und ein eige­nes Unter­neh­men zu grün­den. Ein jun­ger Tisch­ler konn­te durch die För­de­rung sei­ne Meis­ter­prü­fung able­gen und nun erfolg­reich eine eige­ne Werk­statt betrei­ben.

Die­se Bei­spie­le zei­gen, wie die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve dazu bei­tra­gen kann, sowohl die Kar­rie­re­chan­cen von Ein­zel­per­so­nen zu ver­bes­sern als auch die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men zu stär­ken. Sie bie­tet eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung, um den Her­aus­for­de­run­gen der sich wan­deln­den Arbeits­welt zu begeg­nen.

Fazit

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve stellt eine her­vor­ra­gen­de Chan­ce für Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men dar, sich den Her­aus­for­de­run­gen der moder­nen Arbeits­welt zu stel­len. Durch die För­de­rung von Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men wer­den wert­vol­le Kom­pe­ten­zen auf­ge­baut, die sowohl die Kar­rie­re­chan­cen des Ein­zel­nen als auch die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens nach­hal­tig ver­bes­sern. Ange­sichts des sich stän­dig wan­deln­den Arbeits­mark­tes ist es von ent­schei­den­der Bedeu­tung, in die Wei­ter­bil­dung der Mit­ar­bei­ter zu inves­tie­ren. Nut­zen Sie die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, um Ihre beruf­li­che Zukunft aktiv zu gestal­ten und Ihr Unter­neh­men für die Zukunft zu rüs­ten. Die Inves­ti­ti­on in Wis­sen und Kom­pe­ten­zen zahlt sich lang­fris­tig aus und sichert Ihnen einen ent­schei­den­den Vor­teil im Wett­be­werb.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len

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