Qualifizierungsoffensive: Bis zu 100% Förderung für Weiterbildung

Qualifizierungsoffensive: Bis zu 100% Förderung für Weiterbildung

Die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung und der ste­ti­ge Wan­del in der Arbeits­welt erfor­dern von Arbeit­neh­mern und Unter­neh­men eine kon­ti­nu­ier­li­che Anpas­sung und Wei­ter­ent­wick­lung ihrer Fähig­kei­ten. Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve der Bun­des­re­gie­rung bie­tet hier eine ent­schei­den­de Unter­stüt­zung, indem sie finan­zi­el­le Anrei­ze in Form von För­de­run­gen für Wei­ter­bil­dun­gen schafft. Die­se Initia­ti­ve zielt dar­auf ab, Fach­kräf­te zu sichern, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men zu stär­ken und den Struk­tur­wan­del aktiv zu gestal­ten. Die För­de­run­gen kön­nen bis zu 100% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten abde­cken und sind somit ein wich­ti­ger Bau­stein für eine zukunfts­ori­en­tier­te Per­so­nal­ent­wick­lung.

Was ist die Qualifizierungsoffensive und wer profitiert?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist eine umfas­sen­de Initia­ti­ve der Bun­des­re­gie­rung, die dar­auf abzielt, die Wei­ter­bil­dung von Beschäf­tig­ten zu för­dern und Unter­neh­men bei der Anpas­sung an die sich wan­deln­den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes zu unter­stüt­zen. Im Kern steht das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz, das es der Bun­des­agen­tur für Arbeit ermög­licht, För­der­pro­gram­me für Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men anzu­bie­ten.

Wer pro­fi­tiert kon­kret?

  • Arbeit­neh­mer: Die­je­ni­gen, die ihre beruf­li­chen Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten erwei­tern möch­ten, um ihre Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit zu sichern oder zu ver­bes­sern, gehö­ren zur Haupt­ziel­grup­pe. Dies umfasst sowohl gering­qua­li­fi­zier­te als auch hoch­qua­li­fi­zier­te Arbeit­neh­mer.
  • Unter­neh­men: Beson­ders klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) pro­fi­tie­ren von den För­der­pro­gram­men, da sie oft nicht über die finan­zi­el­len Res­sour­cen ver­fü­gen, um umfang­rei­che Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men aus eige­ner Kraft zu finan­zie­ren. Auch grö­ße­re Unter­neh­men kön­nen geför­dert wer­den, wenn sie in die Qua­li­fi­zie­rung ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren.

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit spielt eine zen­tra­le Rol­le bei der Umset­zung der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve. Sie berät Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men, prüft Anträ­ge und zahlt die För­der­gel­der aus. Die Initia­ti­ve wird durch ver­schie­de­ne Akteu­re unter­stützt, dar­un­ter Bil­dungs­trä­ger, Kam­mern und Ver­bän­de.

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist ein wich­ti­ger Bau­stein, um den Fach­kräf­te­man­gel zu bekämp­fen und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft zu sichern. Sie bie­tet sowohl Arbeit­neh­mern als auch Unter­neh­men die Mög­lich­keit, sich den Her­aus­for­de­run­gen der moder­nen Arbeits­welt zu stel­len und ihre Zukunft aktiv zu gestal­ten.

(Quel­le: https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/qualifizierungschancengesetz-so-profitieren-kleine-unternehmen/)

Bis zu 100% Förderung: Welche Kosten werden übernommen?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bie­tet Unter­neh­men und Arbeit­neh­mern die Mög­lich­keit, bis zu 100% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten geför­dert zu bekom­men. Die genaue Höhe der För­de­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. der Grö­ße des Unter­neh­mens und den indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen des Arbeit­neh­mers.

Wel­che Kos­ten wer­den geför­dert?

  • Lehr­gangs­kos­ten: Die Kos­ten für die Teil­nah­me an der Wei­ter­bil­dung selbst, ein­schließ­lich Kurs­ge­büh­ren und Lern­ma­te­ria­li­en, kön­nen geför­dert wer­den.
  • Arbeits­ent­gelt­zu­schuss: Unter­neh­men kön­nen einen Zuschuss zum Arbeits­ent­gelt ihrer Mit­ar­bei­ter erhal­ten, die wäh­rend der Wei­ter­bil­dung frei­ge­stellt sind. Die­ser Zuschuss soll den Ver­dienst­aus­fall kom­pen­sie­ren. Die Höhe des Zuschus­ses vari­iert je nach Unter­neh­mens­grö­ße und Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veau des Arbeit­neh­mers.
  • Wei­te­re Kos­ten: In bestimm­ten Fäl­len kön­nen auch wei­te­re Kos­ten, wie z.B. Fahrt­kos­ten oder Kos­ten für die Kin­der­be­treu­ung, geför­dert wer­den.

Bedin­gun­gen für eine För­de­rung von bis zu 100%

Eine För­de­rung von bis zu 100% ist in der Regel für gering­qua­li­fi­zier­te Arbeit­neh­mer oder für Arbeit­neh­mer in klei­nen Unter­neh­men mög­lich. Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz sieht vor, dass die För­de­rung umso höher aus­fällt, je gerin­ger die Qua­li­fi­ka­ti­on des Arbeit­neh­mers ist und je klei­ner das Unter­neh­men ist. Dies soll sicher­stel­len, dass auch benach­tei­lig­te Grup­pen von der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve pro­fi­tie­ren kön­nen.

Bei­spie­le für för­der­fä­hi­ge Wei­ter­bil­dun­gen und Qua­li­fi­zie­run­gen

  • Umschu­lun­gen: Umschu­lun­gen in Beru­fe mit guten Zukunfts­aus­sich­ten, z.B. im IT-Bereich oder im Gesund­heits­we­sen.
  • Anpas­sungs­qua­li­fi­zie­run­gen: Qua­li­fi­zie­run­gen, die dazu die­nen, die beruf­li­chen Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten an neue Tech­no­lo­gien oder ver­än­der­te Arbeits­be­din­gun­gen anzu­pas­sen.
  • Grund­qua­li­fi­zie­run­gen: Qua­li­fi­zie­run­gen, die grund­le­gen­de Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten ver­mit­teln, z.B. im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung oder der Sprach­kennt­nis­se.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en För­der­be­din­gun­gen und die för­der­fä­hi­gen Wei­ter­bil­dun­gen von der Bun­des­agen­tur für Arbeit fest­ge­legt wer­den und sich je nach Regi­on und Pro­gramm unter­schei­den kön­nen.

(Quel­le: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbildung-qualifizierungsoffensive-qualifizierungsgeld_ba047842.pdf)

Voraussetzungen für die Förderung: Wer ist antragsberechtigt?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve steht sowohl Arbeit­neh­mern als auch Unter­neh­men offen, wobei die genau­en Vor­aus­set­zun­gen und För­der­kri­te­ri­en vari­ie­ren kön­nen. Ent­schei­dend ist, dass die Wei­ter­bil­dung dazu bei­trägt, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Arbeit­neh­mer zu sichern oder zu ver­bes­sern und den Struk­tur­wan­del in den Unter­neh­men zu unter­stüt­zen.

Arbeit­neh­mer sind antrags­be­rech­tigt, wenn sie eine Wei­ter­bil­dung absol­vie­ren möch­ten, die ihre beruf­li­chen Kom­pe­ten­zen erwei­tert oder ihnen neue Qua­li­fi­ka­tio­nen für den Arbeits­markt ver­mit­telt. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob sie aktu­ell beschäf­tigt, arbeits­los oder von Arbeits­lo­sig­keit bedroht sind. Aller­dings müs­sen sie in der Regel ihren Haupt­wohn­sitz in Deutsch­land haben und über die not­wen­di­gen Deutsch­kennt­nis­se ver­fü­gen, um an der Wei­ter­bil­dung teil­neh­men zu kön­nen. Ein wich­ti­ger Aspekt ist, dass die Wei­ter­bil­dung im Ide­al­fall auf eine staat­lich aner­kann­te Qua­li­fi­ka­ti­on abzielt oder zumin­dest von einer aner­kann­ten Bil­dungs­ein­rich­tung durch­ge­führt wird.

Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, indem sie ihre Mit­ar­bei­ter wei­ter­bil­den und so ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit stär­ken. Ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) wer­den gezielt geför­dert, da sie oft nicht über die finan­zi­el­len Mit­tel ver­fü­gen, um umfang­rei­che Wei­ter­bil­dungs­pro­gram­me zu finan­zie­ren. Die Antrags­be­rech­ti­gung für Unter­neh­men hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, dar­un­ter die Unter­neh­mens­grö­ße, die Bran­che und die Anzahl der Mit­ar­bei­ter, die an der Wei­ter­bil­dung teil­neh­men. In der Regel müs­sen Unter­neh­men nach­wei­sen, dass die Wei­ter­bil­dung not­wen­dig ist, um den aktu­el­len oder zukünf­ti­gen Bedarf an qua­li­fi­zier­ten Fach­kräf­ten zu decken oder um den Struk­tur­wan­del im Unter­neh­men zu bewäl­ti­gen. Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz spielt hier eine wich­ti­ge Rol­le, da es die Rah­men­be­din­gun­gen für die För­de­rung von Wei­ter­bil­dun­gen im Unter­neh­men fest­legt Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für KMU: Alle Infos | Lex­wa­re – Lex­wa­re-Arti­kel zum Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für KMU.

Um von der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve zu pro­fi­tie­ren, müs­sen sowohl Arbeit­neh­mer als auch Unter­neh­men einen Antrag bei der zustän­di­gen Stel­le stel­len. Dies ist in der Regel die Bun­des­agen­tur für Arbeit. Der Antrag muss bestimm­te Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, wie z.B. die Art der Wei­ter­bil­dung, die Kos­ten und der Nut­zen für den Antrag­stel­ler. Zudem müs­sen bestimm­te Nach­wei­se erbracht wer­den, wie z.B. ein Lebens­lauf, ein Aus­bil­dungs­zeug­nis oder ein Ange­bot der Bil­dungs­ein­rich­tung. Die genau­en Antrags­mo­da­li­tä­ten und die erfor­der­li­chen Nach­wei­se kön­nen je nach För­der­pro­gramm und Bun­des­land vari­ie­ren. Es emp­fiehlt sich daher, sich vor­ab bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder einer ande­ren Bera­tungs­stel­le zu infor­mie­ren.

So beantragen Sie die Förderung: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden

Der Antrags­pro­zess für die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist in meh­re­re Schrit­te unter­teilt, die sowohl von Arbeit­neh­mern als auch von Unter­neh­men zu durch­lau­fen sind. Eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung und die Beach­tung der jewei­li­gen Fris­ten sind ent­schei­dend für eine erfolg­rei­che Antrag­stel­lung.

Schritt 1: Bera­tung und Infor­ma­ti­on
Der ers­te Schritt besteht dar­in, sich umfas­send über die ver­schie­de­nen För­der­pro­gram­me und die jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen zu infor­mie­ren. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit bie­tet hier­zu eine umfas­sen­de Bera­tung an Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve: Qua­li­fi­zie­rungs­geld für Wei­ter­bil­dung … (Bun­des­agen­tur für Arbeit) – Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen der Bun­des­agen­tur für Arbeit zu den För­der­richt­li­ni­en. Arbeit­neh­mer kön­nen sich bei ihrem zustän­di­gen Arbeits­be­ra­ter infor­mie­ren, wäh­rend Unter­neh­men sich an den Arbeit­ge­ber-Ser­vice wen­den kön­nen. In der Bera­tung wer­den die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Vor­aus­set­zun­gen ana­ly­siert und die pas­sen­den För­der­pro­gram­me iden­ti­fi­ziert.

Schritt 2: Aus­wahl der Wei­ter­bil­dung
Nach der Bera­tung gilt es, die pas­sen­de Wei­ter­bil­dung aus­zu­wäh­len. Dabei soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass die Wei­ter­bil­dung den För­der­kri­te­ri­en ent­spricht und von einer aner­kann­ten Bil­dungs­ein­rich­tung durch­ge­führt wird. Es emp­fiehlt sich, meh­re­re Ange­bo­te ein­zu­ho­len und die Inhal­te, Kos­ten und Dau­er der Wei­ter­bil­dun­gen zu ver­glei­chen.

Schritt 3: Antrag­stel­lung
Sobald die pas­sen­de Wei­ter­bil­dung gefun­den ist, kann der Antrag auf För­de­rung gestellt wer­den. Der Antrag muss in der Regel schrift­lich bei der zustän­di­gen Stel­le ein­ge­reicht wer­den. Dies ist in den meis­ten Fäl­len die Bun­des­agen­tur für Arbeit. Die erfor­der­li­chen For­mu­la­re sind online ver­füg­bar oder kön­nen bei der Bera­tungs­stel­le ange­for­dert wer­den. Der Antrag muss voll­stän­dig aus­ge­füllt und mit allen erfor­der­li­chen Doku­men­ten ver­se­hen wer­den. Zu den erfor­der­li­chen Doku­men­ten gehö­ren in der Regel ein Lebens­lauf, ein Aus­bil­dungs­zeug­nis, ein Ange­bot der Bil­dungs­ein­rich­tung und gege­be­nen­falls wei­te­re Nach­wei­se, wie z.B. ein Arbeits­ver­trag oder eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung.

Schritt 4: Prü­fung und Geneh­mi­gung
Nach Ein­gang des Antrags prüft die zustän­di­ge Stel­le die Unter­la­gen und ent­schei­det über die Geneh­mi­gung der För­de­rung. Die Prü­fung kann eini­ge Zeit in Anspruch neh­men, daher soll­te der Antrag früh­zei­tig gestellt wer­den. Bei posi­ti­ver Ent­schei­dung erhal­ten die Antrag­stel­ler einen Bewil­li­gungs­be­scheid, in dem die Höhe der För­de­rung und die Bedin­gun­gen für die Aus­zah­lung fest­ge­legt sind.

Schritt 5: Durch­füh­rung der Wei­ter­bil­dung
Nach Erhalt des Bewil­li­gungs­be­scheids kann die Wei­ter­bil­dung begon­nen wer­den. Es ist wich­tig, die Teil­nah­me an der Wei­ter­bil­dung zu doku­men­tie­ren und die Kos­ten nach­zu­wei­sen. Nach Abschluss der Wei­ter­bil­dung müs­sen die Teil­neh­mer in der Regel einen Abschluss­be­richt vor­le­gen und gege­be­nen­falls an einer Erfolgs­kon­trol­le teil­neh­men.

Schritt 6: Aus­zah­lung der För­de­rung
Die Aus­zah­lung der För­de­rung erfolgt in der Regel nach Abschluss der Wei­ter­bil­dung und Vor­la­ge aller erfor­der­li­chen Nach­wei­se. Die Höhe der För­de­rung rich­tet sich nach den indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen und den För­der­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Pro­gramms.

Die Qualifizierungsoffensive als Chance für Unternehmen und Arbeitnehmer

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist mehr als nur eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Wei­ter­bil­dun­gen. Sie ist eine stra­te­gi­sche Inves­ti­ti­on in die Zukunft, die sowohl Unter­neh­men als auch Arbeit­neh­mern zahl­rei­che Vor­tei­le bie­tet.

Für Unter­neh­men bedeu­tet die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve eine Mög­lich­keit, den Fach­kräf­te­man­gel zu bekämp­fen und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stei­gern. Durch die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter kön­nen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass sie über die not­wen­di­gen Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, um den Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on und des Struk­tur­wan­dels zu begeg­nen. Die För­de­rung ermög­licht es auch klei­ne­ren Unter­neh­men, in die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter zu inves­tie­ren, ohne ihr Bud­get zu über­las­ten. Dies führt zu einer höhe­ren Mit­ar­bei­ter­bin­dung, da die Mit­ar­bei­ter sich wert­ge­schätzt füh­len und die Mög­lich­keit haben, sich beruf­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Zudem kön­nen Unter­neh­men durch die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve neue Geschäfts­fel­der erschlie­ßen und inno­va­ti­ve Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ent­wi­ckeln.

Für Arbeit­neh­mer bie­tet die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve eine Chan­ce zur per­sön­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung und zur Siche­rung des Arbeits­plat­zes. Durch die Teil­nah­me an Wei­ter­bil­dun­gen kön­nen sie ihre Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten erwei­tern und sich für neue Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten qua­li­fi­zie­ren. Dies erhöht ihre Kar­rie­re­chan­cen und ihr Ein­kom­men. Die För­de­rung ermög­licht es auch Arbeit­neh­mern, die von Arbeits­lo­sig­keit bedroht sind, sich für den Arbeits­markt fit zu machen und neue Per­spek­ti­ven zu ent­wi­ckeln. Dar­über hin­aus trägt die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve dazu bei, die Arbeits­zu­frie­den­heit zu stei­gern, da die Mit­ar­bei­ter sich kom­pe­ten­ter und selbst­be­wuss­ter füh­len. Die LVQ beschreibt die Vor­tei­le der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve für Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men Geh in die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve – mit För­de­rung für Beschäf­ti­ge … (LVQ) – Arti­kel der LVQ zu den För­der­be­din­gun­gen und Vor­tei­len der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve.

Ins­ge­samt trägt die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve dazu bei, den deut­schen Arbeits­markt zukunfts­fä­hig zu machen und die wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät des Lan­des zu sichern. Sie ist ein wich­ti­ger Bau­stein für eine erfolg­rei­che Per­so­nal­ent­wick­lung und eine nach­hal­ti­ge Fach­kräf­te­si­che­rung.

Praxisbeispiele: Erfolgreiche Qualifizierungen durch die Offensive

Ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men im Bereich der Metall­ver­ar­bei­tung stand vor der Her­aus­for­de­rung, sei­ne Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se zu moder­ni­sie­ren und auf Indus­trie 4.0 umzu­stel­len. Dank der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve konn­ten meh­re­re Mit­ar­bei­ter in den Berei­chen Robo­tik, auto­ma­ti­sier­te Fer­ti­gung und daten­ba­sier­te Pro­zess­op­ti­mie­rung wei­ter­ge­bil­det wer­den. Die geför­der­ten Schu­lun­gen ermög­lich­ten es den Mit­ar­bei­tern, die neu­en Tech­no­lo­gien nicht nur zu ver­ste­hen, son­dern auch aktiv in die Imple­men­tie­rung ein­zu­brin­gen. Dies führ­te zu einer deut­li­chen Effi­zi­enz­stei­ge­rung und einer Redu­zie­rung der Pro­duk­ti­ons­kos­ten.

Ein wei­te­res Bei­spiel ist eine jun­ge allein­er­zie­hen­de Mut­ter, die nach ihrer Eltern­zeit Schwie­rig­kei­ten hat­te, wie­der in ihren alten Beruf als Büro­kauf­frau ein­zu­stei­gen, da sich die Anfor­de­run­gen durch die Digi­ta­li­sie­rung stark ver­än­dert hat­ten. Durch die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve erhielt sie die Mög­lich­keit, an einem Online-Kurs für digi­ta­le Büro­an­wen­dun­gen teil­zu­neh­men. Die För­de­rung deck­te nicht nur die Kurs­ge­büh­ren ab, son­dern ermög­lich­te ihr auch, wäh­rend der Wei­ter­bil­dung Kin­der­be­treu­ung in Anspruch zu neh­men. Nach erfolg­rei­chem Abschluss fand sie schnell eine neue, bes­ser bezahl­te Stel­le.

Ein drit­tes Bei­spiel ist ein klei­nes IT-Unter­neh­men, das sich auf die Ent­wick­lung von Soft­ware­lö­sun­gen für den Gesund­heits­sek­tor spe­zia­li­siert hat. Um mit den neu­es­ten tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen Schritt zu hal­ten, nutz­te das Unter­neh­men die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, um sei­ne Mit­ar­bei­ter in den Berei­chen Künst­li­che Intel­li­genz und maschi­nel­les Ler­nen wei­ter­zu­bil­den. Die geför­der­ten Wei­ter­bil­dun­gen tru­gen dazu bei, dass das Unter­neh­men inno­va­ti­ve Lösun­gen ent­wi­ckeln und sei­ne Markt­po­si­ti­on aus­bau­en konn­te.

Fazit

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bie­tet eine her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit für Arbeit­neh­mer und Unter­neh­men, sich den Her­aus­for­de­run­gen der moder­nen Arbeits­welt zu stel­len und ihre Zukunft aktiv zu gestal­ten. Die groß­zü­gi­gen För­der­be­din­gun­gen machen es attrak­tiv, in die eige­ne Wei­ter­bil­dung zu inves­tie­ren und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu sichern.

Weiterführende Quellen

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