Quar­tals­pla­nung für den Betriebs­rat: Wie du dei­ne Zie­le erreichst und dei­ne Rech­te wahr­nimmst

calendar, dates, schedule

Die Quar­tals­pla­nung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Per­so­nal­pla­nung, die das Ziel hat, den Per­so­nal­be­darf und die Per­so­nal­ein­satz­mög­lich­kei­ten im Unter­neh­men zu ermit­teln und zu opti­mie­ren. Als Betriebs­rat hast du bei der Per­so­nal­pla­nung ein Mit­be­stim­mungs­recht, das du nut­zen soll­test, um die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und dei­ne Zie­le zu errei­chen.

In die­sem Arti­kel erfährst du, wie du eine effek­ti­ve Quar­tals­pla­nung für den Betriebs­rat durch­füh­ren kannst. Du lernst, wie du dei­ne Rol­le bei der Per­so­nal­pla­nung wahr­nimmst, wie du einen Arbeits­plan für den Betriebs­rat erstellst, wie du die beson­de­ren Ereig­nis­se oder Aktio­nen im kom­men­den Quar­tal planst und wel­che Metho­den und Hilfs­mit­tel dir dabei hel­fen kön­nen. Außer­dem fin­dest du am Ende des Arti­kels einen FAQ-Bereich mit häu­fig gestell­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zum The­ma Quar­tals­pla­nung für den Betriebs­rat.

Die Rol­le des Betriebs­rats bei der Per­so­nal­pla­nung

Als Betriebs­rat hast du bei der Per­so­nal­pla­nung wich­ti­ge Mit­wir­kungs­rech­te, die du nut­zen soll­test, um die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und dei­ne Zie­le zu errei­chen. Die Per­so­nal­pla­nung ist ein Pro­zess, der die Anzahl, die Qua­li­fi­ka­ti­on, die Ver­tei­lung und die Ent­wick­lung der Arbeit­neh­mer im Unter­neh­men ermit­telt und opti­miert. Sie betrifft vie­le Aspek­te der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung, wie zum Bei­spiel die Arbeits­zeit, die Lohn­ge­stal­tung, die Wei­ter­bil­dung oder die Ein­stel­lung und Ent­las­sung von Arbeit­neh­mern.

Dei­ne Mit­wir­kungs­rech­te bei der Per­so­nal­pla­nung sind in § 92 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gere­gelt. Die­ser Para­graph besagt, dass du bei allen Maß­nah­men, die die Per­so­nal­pla­nung betref­fen, infor­miert, bera­ten und betei­ligt wer­den musst. Du kannst auch eige­ne Vor­schlä­ge zur Per­so­nal­pla­nung machen, die der Arbeit­ge­ber ernst­haft prü­fen muss. Wenn du dich mit dem Arbeit­ge­ber nicht eini­gen kannst, kannst du die Eini­gungs­stel­le anru­fen oder eine gericht­li­che Klä­rung bean­tra­gen.

Der Arbeit­ge­ber hat gegen­über dir ver­schie­de­ne Pflich­ten und Rech­te bei der Per­so­nal­pla­nung. Er muss dich über alle geplan­ten Maß­nah­men recht­zei­tig und umfas­send unter­rich­ten und dir alle rele­van­ten Unter­la­gen vor­le­gen. Er muss dich über die geplan­ten Maß­nah­men bera­ten und ver­su­chen, eine Eini­gung mit dir zu erzie­len. Er muss dei­ne Zustim­mung ein­ho­len, wenn er Maß­nah­men durch­füh­ren will, die dein Mit­be­stim­mungs­recht berüh­ren. Er muss mit dir ver­trau­ens­voll zusam­men­ar­bei­ten und dei­ne Inter­es­sen berück­sich­ti­gen.

Wel­che Rol­le spielt der Arbeit­ge­ber bei der Quar­tals­pla­nung des Betriebs­rats?

Der Arbeit­ge­ber hat eine Infor­ma­ti­ons- und Betei­li­gungs­pflicht bei der Quar­tals­pla­nung des Betriebs­rats. Er muss dich über alle Maß­nah­men unter­rich­ten und bera­ten, die das kom­men­de Quar­tal betref­fen. Er muss dei­ne Zustim­mung ein­ho­len, wenn er mit­be­stim­mungs­pflich­ti­ge Maß­nah­men durch­füh­ren will. Er muss mit dir ver­trau­ens­voll zusam­men­ar­bei­ten und dei­ne Inter­es­sen berück­sich­ti­gen.

Wie kannst du den Arbeit­ge­ber dazu brin­gen, dei­ne Vor­schlä­ge zu berück­sich­ti­gen?

Du kannst den Arbeit­ge­ber dazu brin­gen, dei­ne Vor­schlä­ge zu berück­sich­ti­gen, indem du dich gut infor­mierst und vor­be­rei­test. Du soll­test dei­ne Zie­le und Argu­men­te klar for­mu­lie­ren und bele­gen. Du soll­test die Inter­es­sen des Arbeit­ge­bers und der ande­ren Arbeit­neh­mer berück­sich­ti­gen. Du soll­test kon­struk­tiv, koope­ra­tiv und pro­fes­sio­nell auf­tre­ten. Du soll­test bereit sein, Kom­pro­mis­se ein­zu­ge­hen und dich auf einen Dia­log ein­zu­las­sen.

In die­sem Abschnitt hast du erfah­ren, wel­che Rol­le du als Betriebs­rat bei der Per­so­nal­pla­nung hast und wie du dei­ne Rech­te wahr­nimmst. Im nächs­ten Abschnitt erfährst du, wie du einen Arbeits­plan für den Betriebs­rat erstellst, der dei­ne lang­fris­ti­gen Zie­le ent­hält.

Die Erstel­lung eines Arbeits­plans für den Betriebs­rat

Ein Arbeits­plan ist ein Doku­ment, das die lang­fris­ti­gen Zie­le, die wich­tigs­ten Auf­ga­ben und die geplan­ten Akti­vi­tä­ten des Betriebs­rats ent­hält. Ein Arbeits­plan hilft dem Betriebs­rat, sei­ne Arbeit zu struk­tu­rie­ren, zu prio­ri­sie­ren und zu koor­di­nie­ren. Ein Arbeits­plan soll­te regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt wer­den, um auf Ver­än­de­run­gen im Betrieb oder im Markt reagie­ren zu kön­nen.

Wie kann der Betriebs­rat einen Arbeits­plan erstel­len, der sei­ne lang­fris­ti­gen Zie­le ent­hält?

Eine Mög­lich­keit ist, eine Klau­sur­ta­gung zu orga­ni­sie­ren und durch­zu­füh­ren. Eine Klau­sur­ta­gung ist eine mehr­tä­gi­ge Ver­an­stal­tung, bei der sich der Betriebs­rat außer­halb des Betriebs trifft, um gemein­sam über sei­ne Zie­le, Stra­te­gien und Maß­nah­men zu dis­ku­tie­ren. Eine Klau­sur­ta­gung bie­tet dem Betriebs­rat die Mög­lich­keit, sich inten­siv aus­zu­tau­schen, Pro­ble­me zu ana­ly­sie­ren, Lösun­gen zu erar­bei­ten und Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.

Wie kann der Betriebs­rat eine Klau­sur­ta­gung orga­ni­sie­ren und durch­füh­ren?

Hier sind eini­ge Schrit­te, die der Betriebs­rat beach­ten soll­te :

  • Die Vor­be­rei­tung: Der Betriebs­rat soll­te recht­zei­tig einen Ter­min, einen Ort, ein Bud­get und eine Tages­ord­nung für die Klau­sur­ta­gung fest­le­gen. Er soll­te auch einen Mode­ra­tor oder eine Mode­ra­to­rin ein­la­den, der oder die den Ablauf der Klau­sur­ta­gung lei­tet und unter­stützt. Er soll­te auch alle rele­van­ten Unter­la­gen und Mate­ria­li­en für die Klau­sur­ta­gung bereit­stel­len.
  • Die Durch­füh­rung: Der Betriebs­rat soll­te sich an die Tages­ord­nung hal­ten und alle The­men und Fra­gen offen und kon­struk­tiv dis­ku­tie­ren. Er soll­te auch dar­auf ach­ten, dass alle Mit­glie­der des Betriebs­rats aktiv betei­ligt wer­den und ihre Mei­nun­gen äußern kön­nen. Er soll­te auch regel­mä­ßig Pau­sen ein­le­gen und für eine ange­neh­me Atmo­sphä­re sor­gen.
  • Die Nach­be­rei­tung: Der Betriebs­rat soll­te die Ergeb­nis­se und Beschlüs­se der Klau­sur­ta­gung schrift­lich fest­hal­ten und allen Mit­glie­dern des Betriebs­rats zur Ver­fü­gung stel­len. Er soll­te auch einen Zeit­plan für die Umset­zung der Maß­nah­men erstel­len und ver­ant­wort­li­che Per­so­nen benen­nen. Er soll­te auch eine Eva­lua­ti­on der Klau­sur­ta­gung durch­füh­ren und Feed­back ein­ho­len.

Was sind die wich­tigs­ten Ele­men­te eines Arbeits­plans für den Betriebs­rat? Ein Arbeits­plan für den Betriebs­rat soll­te fol­gen­de Ele­men­te ent­hal­ten :

  • Die Zie­le: Der Betriebs­rat soll­te sei­ne lang­fris­ti­gen Zie­le for­mu­lie­ren, die er im Rah­men sei­ner Mit­be­stim­mung errei­chen will. Die Zie­le soll­ten SMART sein, das heißt spe­zi­fisch, mess­bar, attrak­tiv, rea­lis­tisch und ter­mi­niert.
  • Die Auf­ga­ben: Der Betriebs­rat soll­te sei­ne wich­tigs­ten Auf­ga­ben defi­nie­ren, die er im nächs­ten Quar­tal, Jahr oder in sei­ner Amts­pe­ri­ode erle­di­gen will. Die Auf­ga­ben soll­ten sich an den Zie­len ori­en­tie­ren und klar beschrei­ben, was der Betriebs­rat tun will.
  • Die Akti­vi­tä­ten: Der Betriebs­rat soll­te sei­ne geplan­ten Akti­vi­tä­ten beschrei­ben, die er zur Erfül­lung sei­ner Auf­ga­ben durch­füh­ren will. Die Akti­vi­tä­ten soll­ten kon­kre­ti­sie­ren, wie der Betriebs­rat sei­ne Auf­ga­ben erle­di­gen will.
  • Die Res­sour­cen: Der Betriebs­rat soll­te sei­ne ver­füg­ba­ren Res­sour­cen ange­ben, die er für sei­ne Akti­vi­tä­ten benö­tigt. Die Res­sour­cen kön­nen zum Bei­spiel Zeit, Geld, Per­so­nal oder Mate­ri­al sein.
  • Die Ver­ant­wort­lich­kei­ten: Der Betriebs­rat soll­te fest­le­gen, wer für wel­che Auf­ga­be oder Akti­vi­tät ver­ant­wort­lich ist. Er soll­te auch klä­ren, wie die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Koor­di­na­ti­on zwi­schen den Ver­ant­wort­li­chen erfol­gen soll.
  • Die Erfolgs­kon­trol­le: Der Betriebs­rat soll­te bestim­men, wie er den Erfolg sei­ner Arbeit mes­sen und bewer­ten will. Er soll­te auch fest­le­gen, wie oft er sei­nen Arbeits­plan über­prü­fen und anpas­sen will.

In die­sem Abschnitt hast du erfah­ren, wie du einen Arbeits­plan für den Betriebs­rat erstel­len kannst, der dei­ne lang­fris­ti­gen Zie­le ent­hält. Im nächs­ten Abschnitt erfährst du, wie du die beson­de­ren Ereig­nis­se oder Aktio­nen im kom­men­den Quar­tal planst.

Die Pla­nung der beson­de­ren Ereig­nis­se oder Aktio­nen im kom­men­den Quar­tal

Neben den lang­fris­ti­gen Zie­len und Auf­ga­ben, die der Betriebs­rat in sei­nem Arbeits­plan fest­ge­legt hat, gibt es auch beson­de­re Ereig­nis­se oder Aktio­nen, die im kom­men­den Quar­tal anste­hen kön­nen, die die Per­so­nal­pla­nung betref­fen. Die­se kön­nen zum Bei­spiel sein:

  • Betriebs­än­de­run­gen: Der Betriebs­rat muss dar­auf ach­ten, dass der Arbeit­ge­ber ihn über alle geplan­ten oder beab­sich­tig­ten Betriebs­än­de­run­gen infor­miert und mit ihm einen Inter­es­sen­aus­gleich und einen Sozi­al­plan ver­han­delt. Betriebs­än­de­run­gen sind zum Bei­spiel die Ein­schrän­kung oder Still­le­gung des Betriebs, die Ver­le­gung des Betriebs oder wesent­li­cher Tei­le davon, der Zusam­men­schluss mit ande­ren Betrie­ben oder die Spal­tung von Betrie­ben.
  • Per­so­nal­ab­bau: Der Betriebs­rat muss dar­auf ach­ten, dass der Arbeit­ge­ber ihn über alle geplan­ten oder beab­sich­tig­ten Per­so­nal­ab­bau-Maß­nah­men infor­miert und mit ihm einen Inter­es­sen­aus­gleich und einen Sozi­al­plan ver­han­delt. Per­so­nal­ab­bau-Maß­nah­men sind zum Bei­spiel die Kün­di­gung von Arbeit­neh­mern, die Ände­rung von Arbeits­be­din­gun­gen, die Ver­set­zung von Arbeit­neh­mern oder die Ein­füh­rung von Kurz­ar­beit.
  • Per­so­nal­be­schaf­fung: Der Betriebs­rat muss dar­auf ach­ten, dass der Arbeit­ge­ber ihn über alle geplan­ten oder beab­sich­tig­ten Per­so­nal­be­schaf­fungs-Maß­nah­men infor­miert und mit ihm einen Ein­stel­lungs­plan ver­han­delt. Per­so­nal­be­schaf­fungs-Maß­nah­men sind zum Bei­spiel die Aus­schrei­bung von Stel­len, die Aus­wahl von Bewer­bern, die Ein­stel­lung von Arbeit­neh­mern oder die Über­nah­me von Aus­zu­bil­den­den.

Wie kann der Betriebs­rat die­se Ereig­nis­se oder Aktio­nen recht­zei­tig ein­pla­nen und mit dem Arbeit­ge­ber abstim­men? Hier sind eini­ge Tipps, die der Betriebs­rat befol­gen soll­te:

  • Er soll­te sich einen Über­blick über die anste­hen­den Ereig­nis­se oder Aktio­nen ver­schaf­fen und sie in sei­nen Arbeits­plan inte­grie­ren.
  • Er soll­te sich mit dem Arbeit­ge­ber über die Ter­mi­ne, die Zustän­dig­kei­ten und die Res­sour­cen für die Ereig­nis­se oder Aktio­nen abstim­men und gege­be­nen­falls sei­ne Mit­wir­kungs­rech­te gel­tend machen.
  • Er soll­te sich regel­mä­ßig mit dem Arbeit­ge­ber über den Fort­schritt und die Ergeb­nis­se der Ereig­nis­se oder Aktio­nen aus­tau­schen und bei Bedarf nach­steu­ern oder inter­ve­nie­ren.
  • Er soll­te sich mit den Arbeit­neh­mern über die Aus­wir­kun­gen und die Erwar­tun­gen der Ereig­nis­se oder Aktio­nen infor­mie­ren und ihnen bei Fra­gen oder Pro­ble­men zur Sei­te ste­hen.

In die­sem Abschnitt hast du erfah­ren, wie du die beson­de­ren Ereig­nis­se oder Aktio­nen im kom­men­den Quar­tal planst. Im nächs­ten Abschnitt erfährst du, wel­che Metho­den und Hilfs­mit­tel dir bei der Quar­tals­pla­nung hel­fen kön­nen.

Die Metho­den und Hilfs­mit­tel für die Quar­tals­pla­nung

Die Quar­tals­pla­nung ist eine wich­ti­ge Auf­ga­be für den Betriebs­rat, um sei­ne Zie­le zu errei­chen und sei­ne Arbeit zu orga­ni­sie­ren. Um die Quar­tals­pla­nung effek­tiv und effi­zi­ent durch­zu­füh­ren, kann der Betriebs­rat ver­schie­de­ne Metho­den und Hilfs­mit­tel nut­zen, die ihm bei der Ana­ly­se, der Prio­ri­sie­rung, der Struk­tu­rie­rung und der Kon­trol­le sei­ner Akti­vi­tä­ten hel­fen. Hier sind eini­ge Bei­spie­le für sol­che Metho­den und Hilfs­mit­tel:

  • Eine Pro­jekt-Matrix: Eine Pro­jekt-Matrix ist eine Tabel­le, die die geplan­ten Pro­jek­te des Betriebs­rats nach ihrer Wich­tig­keit und Dring­lich­keit ein­ord­net. Der Betriebs­rat kann eine Pro­jekt-Matrix erstel­len, indem er die Pro­jek­te in vier Qua­dran­ten ein­teilt: A (wich­tig und drin­gend), B (wich­tig, aber nicht drin­gend), C (nicht wich­tig, aber drin­gend) und D (nicht wich­tig und nicht drin­gend). Der Betriebs­rat kann dann die Pro­jek­te nach ihrer Prio­ri­tät bear­bei­ten: zuerst A, dann B, dann C und zuletzt D. Eine Pro­jekt-Matrix hilft dem Betriebs­rat, sei­ne Res­sour­cen opti­mal ein­zu­set­zen und sich auf das Wesent­li­che zu kon­zen­trie­ren.
  • Die ALPEN-Metho­de: Die ALPEN-Metho­de ist eine Metho­de zur Tages­pla­nung, die der Betriebs­rat auch für die Quar­tals­pla­nung anwen­den kann. Die ALPEN-Metho­de besteht aus fünf Schrit­ten: A (Auf­ga­ben auf­schrei­ben), L (Län­ge schät­zen), P (Puf­fer­zei­ten ein­pla­nen), E (Ent­schei­dun­gen tref­fen) und N (Nach­kon­trol­le durch­füh­ren). Der Betriebs­rat kann die ALPEN-Metho­de nut­zen, um sei­ne Auf­ga­ben für das kom­men­de Quar­tal zu pla­nen, zu schät­zen, zu prio­ri­sie­ren und zu über­prü­fen. Die ALPEN-Metho­de hilft dem Betriebs­rat, sei­ne Zeit effi­zi­ent zu nut­zen und rea­lis­ti­sche Zie­le zu set­zen.
  • Ein Per­so­nal­in­for­ma­ti­ons­sys­tem: Ein Per­so­nal­in­for­ma­ti­ons­sys­tem ist ein elek­tro­ni­sches Sys­tem, das alle rele­van­ten Daten über die Arbeit­neh­mer im Unter­neh­men spei­chert und ver­ar­bei­tet. Der Betriebs­rat kann ein Per­so­nal­in­for­ma­ti­ons­sys­tem nut­zen, um sich über die Per­so­nal­pla­nung des Arbeit­ge­bers zu infor­mie­ren, eige­ne Vor­schlä­ge zu machen oder Pro­ble­me zu erken­nen. Ein Per­so­nal­in­for­ma­ti­ons­sys­tem hilft dem Betriebs­rat, sei­ne Mit­wir­kungs­rech­te bei der Per­so­nal­pla­nung wahr­zu­neh­men und die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten.

In die­sem Abschnitt hast du eini­ge Metho­den und Hilfs­mit­tel ken­nen­ge­lernt, die dir bei der Quar­tals­pla­nung hel­fen kön­nen. Im nächs­ten Abschnitt erfährst du, wie du eine FAQ-Sei­te für den Betriebs­rat erstellst.

Schluss­fol­ge­rung

In die­sem Arti­kel hast du erfah­ren, wie du eine effek­ti­ve Quar­tals­pla­nung für den Betriebs­rat durch­füh­ren kannst. Du hast gelernt, wie du dei­ne Rol­le bei der Per­so­nal­pla­nung wahr­nimmst, wie du einen Arbeits­plan für den Betriebs­rat erstellst, wie du die beson­de­ren Ereig­nis­se oder Aktio­nen im kom­men­den Quar­tal planst und wel­che Metho­den und Hilfs­mit­tel dir dabei hel­fen kön­nen. Außer­dem hast du am Ende des Arti­kels einen FAQ-Bereich mit häu­fig gestell­ten Fra­gen und Ant­wor­ten zum The­ma Quar­tals­pla­nung für den Betriebs­rat gefun­den.

Die Quar­tals­pla­nung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Per­so­nal­pla­nung, die das Ziel hat, den Per­so­nal­be­darf und die Per­so­nal­ein­satz­mög­lich­kei­ten im Unter­neh­men zu ermit­teln und zu opti­mie­ren. Als Betriebs­rat hast du bei der Per­so­nal­pla­nung wich­ti­ge Mit­wir­kungs­rech­te, die du nut­zen soll­test, um die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und dei­ne Zie­le zu errei­chen.

Wir hof­fen, dass dir die­ser Arti­kel gehol­fen hat, dei­ne Quar­tals­pla­nung für den Betriebs­rat zu ver­bes­sern. Wenn du wei­te­re Fra­gen oder Anre­gun­gen hast, kannst du uns ger­ne kon­tak­tie­ren. Wir freu­en uns über dein Feed­back.

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