KI im Betrieb: 3 Dinge, die Betriebsräte jetzt wissen müssen
KI ist kein Zukunftsthema mehr — es ist jetzt
Die meisten Betriebsräte fühlen sich bei KI-Themen überfordert. Dabei hat der Betriebsrat klare Mitbestimmungsrechte — und diese muss er VOR der Einführung geltend machen, nicht afterwards.
Dinge, die du wissen musst
1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dir Rechte
KI-Systeme gelten als technische Einrichtungen zur Überwachung. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
2. Es gibt drei Kernbereiche
Personalverwaltung (CV-Screening, Performance), Kommunikation (Chatbots), Überwachung (Cameras, Tracking).
3. Handlungsempfehlung: Jetzt handeln
Bestandsaufnahme → Informationsrecht (§ 80 BetrVG) → Mitbestimmung bei Neuerungen.
Der nächste Schritt
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