KI im Betrieb: 3 Dinge, die Betriebsräte jetzt wissen müssen

KI ist kein Zukunftsthema mehr — es ist jetzt

Die meisten Betriebsräte fühlen sich bei KI-Themen überfordert. Dabei hat der Betriebsrat klare Mitbestimmungsrechte — und diese muss er VOR der Einführung geltend machen, nicht afterwards.

Dinge, die du wissen musst

1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dir Rechte
KI-Systeme gelten als technische Einrichtungen zur Überwachung. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

2. Es gibt drei Kernbereiche
Personalverwaltung (CV-Screening, Performance), Kommunikation (Chatbots), Überwachung (Cameras, Tracking).

3. Handlungsempfehlung: Jetzt handeln
Bestandsaufnahme → Informationsrecht (§ 80 BetrVG) → Mitbestimmung bei Neuerungen.

Der nächste Schritt

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