Betriebsrat 4.0: Mitbestimmung als Motor der Digitalen Transformation

Betriebsrat 4.0: Mitbestimmung als Motor der Digitalen Transformation

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on ist längst kei­ne Zukunfts­vi­si­on mehr, son­dern eine all­ge­gen­wär­ti­ge Rea­li­tät, die Arbeits­wel­ten, Geschäfts­pro­zes­se und Unter­neh­mens­kul­tu­ren fun­da­men­tal ver­än­dert. In die­sem dyna­mi­schen Umfeld kommt dem Betriebs­rat eine zen­tra­le Rol­le zu: Er ist nicht nur Hüter der Arbeit­neh­mer­rech­te, son­dern auch ein ent­schei­den­der Gestal­ter des Wan­dels. Anstatt die Digi­ta­li­sie­rung pas­siv zu beglei­ten, kann der Betriebs­rat als stra­te­gi­scher Part­ner agie­ren und maß­geb­lich dazu bei­tra­gen, den digi­ta­len Wan­del sozi­al ver­träg­lich und erfolg­reich zu gestal­ten.

Der Betriebsrat als strategischer Partner im digitalen Wandel

Die Digi­ta­li­sie­rung ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Pro­zess, der Unter­neh­men dazu zwingt, ihre IT-Infra­struk­tur zu moder­ni­sie­ren und Geschäfts­pro­zes­se neu zu den­ken. Für Betriebs­rä­te bedeu­tet dies, früh­zei­tig in Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­te ein­ge­bun­den zu sein und die Trans­for­ma­ti­on aktiv mit­zu­ge­stal­ten, um die Inter­es­sen der Beleg­schaft zu wah­ren und zugleich die Zukunfts­fä­hig­keit des Unter­neh­mens zu sichern. Deut­sche Unter­neh­men lie­fern bereits über­zeu­gen­de Pra­xis­bei­spie­le, wie die enge Zusam­men­ar­beit mit dem Betriebs­rat bei der Cloud-Trans­for­ma­ti­on oder der Ein­füh­rung neu­er digi­ta­ler Tools ent­schei­den­de Erfol­ge erzie­len kann. Die Mit­be­stim­mung ist dabei kein Hin­der­nis, son­dern ein Hebel für nach­hal­ti­ge Ver­än­de­rung und signi­fi­kant bes­se­re Ergeb­nis­se.

Herausforderungen und Chancen der Digitalen Transformation

Die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien, wie Künst­li­che Intel­li­genz (KI), stellt Betriebs­rä­te vor neue recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­ge­stel­lun­gen. Es gilt, eine aus­ge­wo­ge­ne Bezie­hung zwi­schen tech­no­lo­gi­scher Inno­va­ti­on und dem Schutz der Arbeit­neh­mer­rech­te zu gewähr­leis­ten. Dabei müs­sen Infor­ma­ti­ons- und Mit­be­stim­mungs­rech­te gesi­chert wer­den, ins­be­son­de­re wenn KI sys­te­ma­tisch und nicht nur punk­tu­ell ein­ge­führt wird. Der Betriebs­rat muss über die zahl­rei­chen Chan­cen und Vor­tei­le der Digi­ta­li­sie­rung eben­so Bescheid wis­sen wie über die poten­zi­el­len Gefah­ren und den dar­aus resul­tie­ren­den Rege­lungs­be­darf.

Future Skills und Qualifizierung für die digitale Betriebsratsarbeit

Der digi­ta­le Wan­del erfor­dert von Beschäf­tig­ten und Betriebs­rä­ten neue Kom­pe­ten­zen, soge­nann­te Future Skills. Dazu gehö­ren tech­no­lo­gi­sche Fähig­kei­ten (z.B. Daten­ana­ly­se, KI-Beherr­schung), digi­ta­le Grund­fä­hig­kei­ten (Umgang mit Daten, kol­la­bo­ra­ti­ves Arbei­ten) sowie über­fach­li­che Kom­pe­ten­zen wie lebens­lan­ges Ler­nen, Empa­thie, Resi­li­enz, Selbst­ma­nage­ment und kri­ti­sches Den­ken. Auch die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat fünf digi­ta­le Kern­kom­pe­ten­zen defi­niert, die für die Arbeit in einer digi­ta­len Gesell­schaft ent­schei­dend sind.

Notwendige Kompetenzen für den Betriebsrat

Für Betriebs­rä­te sind digi­ta­le Kom­pe­ten­zen uner­läss­lich, da vie­le digi­ta­le Tätig­kei­ten wie Video­kon­fe­ren­zen oder die Arbeit mit spe­zi­fi­schen Com­pu­ter­pro­gram­men zuneh­mend Teil ihrer täg­li­chen Arbeit wer­den. Sie müs­sen in der Lage sein, digi­ta­le Tools und Mes­sen­ger-Diens­te sicher zu nut­zen und die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für digi­ta­le Sit­zun­gen und Online-Abstim­mun­gen zu ken­nen. Spe­zi­fi­sche Kennt­nis­se sind auch im Bereich Daten­schutz und IT-Sicher­heit erfor­der­lich, um die Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien mit­zu­ge­stal­ten.

Die Rolle der Weiterbildung und Qualifizierung

Die beruf­li­che Wei­ter­bil­dung ist (auch) Sache des Betriebs­rats, gestützt durch das Berufs­bil­dungs­ge­setz (BBiG) und das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG). Der Betriebs­rat kann vom Arbeit­ge­ber ver­lan­gen, den Berufs­bil­dungs­be­darf zu ermit­teln (§ 96 BetrVG). Es gibt eine Viel­zahl von Semi­na­ren und Online-Kur­sen, die Betriebs­rä­te gezielt auf die Anfor­de­run­gen der digi­ta­len Arbeits­welt vor­be­rei­ten, von den Grund­la­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on bis hin zur stra­te­gi­schen Pla­nung und dem Umgang mit KI-Sys­te­men. Sol­che Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men stär­ken nicht nur die indi­vi­du­el­le Kar­rie­re­ent­wick­lung der Mit­ar­bei­ten­den, son­dern auch die Gesamt­leis­tung und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens.

Strategische Mitbestimmung im digitalen Wandel

Die Digi­ta­li­sie­rung ist kein rein tech­ni­sches, son­dern vor allem ein stra­te­gi­sches und sozia­les The­ma. Die stra­te­gi­sche Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats ist ent­schei­dend, um die Ein­füh­rung digi­ta­ler Tech­no­lo­gien im Inter­es­se der Beschäf­tig­ten zu gestal­ten.

Rechtliche Grundlagen und erweiterte Mitbestimmungsrechte

Bei der Ein­füh­rung und Nut­zung von KI-Sys­te­men hat der Betriebs­rat viel­fäl­ti­ge Betei­li­gungs­rech­te, die von der vor­ab erfor­der­li­chen Infor­ma­ti­on und Bera­tung bis hin zur Zustim­mung bei der Per­so­nal­aus­wahl oder der Ände­rung von Tätig­kei­ten rei­chen kön­nen. Auch bei der Ein­füh­rung neu­er IT-Sys­te­me oder der Gestal­tung von Home-Office-Rege­lun­gen hat der Betriebs­rat ein Mit­spra­che­recht. Eine effek­ti­ve Mit­be­stim­mung soll­te durch Rah­men­ver­ein­ba­run­gen gesi­chert wer­den, die eine früh­zei­ti­ge, ver­bind­li­che und an kla­re Kri­te­ri­en gebun­de­ne Ein­bin­dung des Betriebs­rats gewähr­leis­ten.

Mitarbeiterbeteiligung und ‑schutz

Der Betriebs­rat ist ein wich­ti­ger Akteur bei der För­de­rung der Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung im digi­ta­len Wan­del. Dies beinhal­tet die Ein­bin­dung der Beschäf­tig­ten in Ver­än­de­rungs­pro­zes­se, die Trans­pa­renz über geplan­te Maß­nah­men und die Sicher­stel­lung, dass die Digi­ta­li­sie­rung zu einer Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen führt. Dabei geht es auch um den Schutz vor Über­wa­chung und die Defi­ni­ti­on von „guter IT“, die den Beschäf­tig­ten hel­fen und nicht bevor­mun­den soll.

Change Management und Resilienz in Unternehmen

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on ist untrenn­bar mit Ver­än­de­rungs­pro­zes­sen ver­bun­den. Der Betriebs­rat spielt eine akti­ve Rol­le im Chan­ge Manage­ment, indem er die­se Pro­zes­se beglei­tet und mit­ge­stal­tet.

Der Betriebsrat als Begleiter von Veränderungsprozessen

Der Betriebs­rat muss ver­ste­hen, wie Men­schen auf Ver­än­de­run­gen reagie­ren und wel­che Erfolgs­fak­to­ren ein gelun­ge­nes Chan­ge Manage­ment berück­sich­ti­gen muss. Er kann Stra­te­gien erar­bei­ten, um gute und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen in Zei­ten des Wan­dels zu gestal­ten und gemein­sam mit der Geschäfts­lei­tung über die Aus­wir­kun­gen betrieb­li­cher Ver­än­de­run­gen ver­han­deln. Der Betriebs­rat agiert dabei als eine Art Kom­mu­ni­ka­ti­ons­brü­cke, um Ver­än­de­run­gen klar und posi­tiv an die Beleg­schaft zu kom­mu­ni­zie­ren.

Aufbau digitaler Kultur und Unternehmensresilienz

Die Unter­neh­mens­kul­tur ist ein ent­schei­den­der Erfolgs­fak­tor für digi­ta­le Trans­for­ma­tio­nen. Eine Kul­tur, die auf Ver­än­de­rung aus­ge­rich­tet ist und Anpas­sungs­fä­hig­keit sowie ‑bereit­schaft för­dert, kann die Digi­ta­li­sie­rung beflü­geln. Resi­li­enz, die Fähig­keit, Umbrü­che in schwie­ri­gen Situa­tio­nen zu meis­tern, ist eine wich­ti­ge Kom­pe­tenz für die Arbeits­welt der Zukunft. Eine durch­dach­te Kri­sen­vor­sor­ge und der Auf­bau wider­stands­fä­hi­ger Struk­tu­ren sind uner­läss­lich, um die Wucht des digi­ta­len Umbruchs zu dämp­fen und das Unter­neh­men dau­er­haft resi­li­ent zu hal­ten. Der Betriebs­rat kann durch sei­ne Mit­ge­stal­tung eine posi­ti­ve digi­ta­le Kul­tur för­dern und somit zur Resi­li­enz des Unter­neh­mens bei­tra­gen.

Fazit

Der Betriebs­rat ist im Zeit­al­ter der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on mehr denn je ein unver­zicht­ba­rer Akteur für den Erfolg und die sozia­le Ver­träg­lich­keit des Wan­dels. Durch pro­ak­ti­ve, stra­te­gi­sche Mit­be­stim­mung, den Auf­bau von Future Skills und die akti­ve Beglei­tung von Chan­ge-Manage­ment-Pro­zes­sen kann er die Digi­ta­li­sie­rung maß­geb­lich im Sin­ne der Beschäf­tig­ten und des Unter­neh­mens gestal­ten. Eine kon­ti­nu­ier­li­che Qua­li­fi­zie­rung, die Siche­rung von Betei­li­gungs­rech­ten und die För­de­rung einer offe­nen, digi­ta­len Unter­neh­mens­kul­tur sind dabei die Eck­pfei­ler für eine zukunfts­fä­hi­ge Betriebs­rats­ar­beit. So wird der Betriebs­rat zu einem Motor, der die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on nicht nur ermög­licht, son­dern auch human und nach­hal­tig gestal­tet.

Weiterführende Quellen

https://blog.waipix.at/digitale-resilienz-unternehmen-covid-krise-lehren/

https://www.mitbestimmung.de/html/digitalisierungsstrategien-im-portrait-16102.html

https://www.mitbestimmung.de/html/digitalisierungsprozesse-mitbestimmen-14345.html

https://www.agenturq.de/angebot-werkzeugkoffer/zukunftskompetenzen-erkennen/future-skills-bw/

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