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Datenschutz
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Grundlagen des Datenschutzes
DSGVO und BDSG im Überblick (mit Mitbestimmungsaspekten)
Rechtliche Grundlagen der Mitarbeiterdatenverarbeitung
Rechtmäßigkeit und Gerichtsurteile
Persönliche und technische Überwachung (mit Mitbestimmungsaspekten)
Internationale Datenschutzperspektiven (mit Mitbestimmungsintegration)
KI, Big Data und Datenschutz (mit Fokus auf Mitbestimmung)
Fallbeispiele und Rechtsprechung
Psychologische Aspekte der Überwachung
Grenzen und rechtliche Rahmenbedingungen der Überwachung (mit Mitbestimmungsfokus)
Workshop – Anwendung des Gelernten (erweitert um Mitbestimmungsszenarien)
Dieser Teilbereich hat keine Lerneinheiten.
Seminarabschluss und Feedback
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überwachung
Redaktion · 22. August 2026
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2.1 § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Dies umfasst:
- CCTV-Kameras
- Surveillance-Software
- Leistungsauswertungsprogramme
- Biometrische Zutrittssysteme
2.2 Abgrenzung: § 87 vs. § 90 BetrVG
Während § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Mitbestimmungsrecht bei Überwachungstechnik regelt, betrifft § 90 BetrVG die Arbeitsorganisation. Bei der Einführung neuer Überwachungstechnik ist zunächst das Mitbestimmungsrecht nach § 87 zu prüfen.
2.3 Praktische Konsequenzen
Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist die Einführung von Überwachungstechnik unwirksam. Der Betriebsrat kann nicht nur die Einführung, sondern auch die konkrete Anwendung und Ausgestaltung der Überwachungstechnik mitbestimmen.
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