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Datenschutz

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Grundlagen des Datenschutzes

DSGVO und BDSG im Überblick (mit Mitbestimmungsaspekten)

Rechtliche Grundlagen der Mitarbeiterdatenverarbeitung

Rechtmäßigkeit und Gerichtsurteile

Persönliche und technische Überwachung (mit Mitbestimmungsaspekten)

Internationale Datenschutzperspektiven (mit Mitbestimmungsintegration)

KI, Big Data und Datenschutz (mit Fokus auf Mitbestimmung)

Fallbeispiele und Rechtsprechung

Psychologische Aspekte der Überwachung

Grenzen und rechtliche Rahmenbedingungen der Überwachung (mit Mitbestimmungsfokus)

Workshop – Anwendung des Gelernten (erweitert um Mitbestimmungsszenarien)

Dieser Teilbereich hat keine Lerneinheiten.

Seminarabschluss und Feedback

Lerneinheit 11 von 22
In Bearbeitung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überwachung

Redaktion · 22. August 2026
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2.1 § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Dies umfasst:

  • CCTV-Kameras
  • Surveillance-Software
  • Leistungsauswertungsprogramme
  • Biometrische Zutrittssysteme

2.2 Abgrenzung: § 87 vs. § 90 BetrVG

Während § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Mitbestimmungsrecht bei Überwachungstechnik regelt, betrifft § 90 BetrVG die Arbeitsorganisation. Bei der Einführung neuer Überwachungstechnik ist zunächst das Mitbestimmungsrecht nach § 87 zu prüfen.

2.3 Praktische Konsequenzen

Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist die Einführung von Überwachungstechnik unwirksam. Der Betriebsrat kann nicht nur die Einführung, sondern auch die konkrete Anwendung und Ausgestaltung der Überwachungstechnik mitbestimmen.

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