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Datenschutz

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Grundlagen des Datenschutzes

DSGVO und BDSG im Überblick (mit Mitbestimmungsaspekten)

Rechtliche Grundlagen der Mitarbeiterdatenverarbeitung

Rechtmäßigkeit und Gerichtsurteile

Persönliche und technische Überwachung (mit Mitbestimmungsaspekten)

Internationale Datenschutzperspektiven (mit Mitbestimmungsintegration)

KI, Big Data und Datenschutz (mit Fokus auf Mitbestimmung)

Fallbeispiele und Rechtsprechung

Psychologische Aspekte der Überwachung

Grenzen und rechtliche Rahmenbedingungen der Überwachung (mit Mitbestimmungsfokus)

Workshop – Anwendung des Gelernten (erweitert um Mitbestimmungsszenarien)

Dieser Teilbereich hat keine Lerneinheiten.

Seminarabschluss und Feedback

Lerneinheit 5 von 22
In Bearbeitung

2. § 26 BDSG — Beschäftigtendatenschutz im Detail

Redaktion · 22. August 2026
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2.1 Rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis

§ 26 BDSG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis. Danach dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten vom Arbeitgeber verarbeitet werden, wenn dies zur Einstellung oder zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte hat anzugeben, ob es sich um Beschäftigte handelt.

2.2 Erforderlichkeitsklausel

Die datosverarbeitungs muss zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erforderlich sein. Dabei ist die Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und dem Interesse des Arbeitnehmers vorzunehmen.

2.3 Besonders schutzbedürftige Datenkategorien

Für besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) gelten verschärfte Voraussetzungen. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt. Im Beschäftigungskontext kommt insbesondere Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO (durch nationales Recht eröffnet) in Betracht.

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