1.1 Automatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 22 DSGVO
Art. 22 DSGVO regelt das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkung entfaltet oder ähnlich erheblich beeinträchtigt. Dies betrifft insbesondere:
- Algorithmische Personalauswahl
- Performance-Bewertung durch Algorithmen
- KI-gestützte Kündigungsempfehlungen
1.2 Der Europäische KI-Akt (AI Act)
Der 2024 verabschiedete EU-KI-Gesetzbuch regelt die Haftung und Zulassung von KI-Systemen. Hochrisiko-KI-Systeme im Beschäftigungskontext (Personalauswahl, Leistungsbeurteilung) unterliegen strengen Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
1.3 Besondere Bedeutung für Betriebsräte
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von KI-Systemen, die das Verhalten oder die Leistung überwachen. Zudem greift § 80 Abs. 2 Nr. 9 BetrVG, der die Anwendung von Technik zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle betrifft.
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