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1.1 Die rechtliche Hierarchie
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie bedarf keiner nationalen Umsetzung, kann aber durch nationale Gesetze ergänzt werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das deutsche Ausführungsgesetz, das die DSGVO konkretisiert und Lücken schließt, die die DSGVO offenlässt.
1.2 Öffnungsklauseln der DSGVO
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die den Mitgliedstaaten Spielraum für nationale Regelungen lassen. Besonders relevant für Betriebsräte sind die Öffnungsklauseln zu:
- Beschäftigtendatenschutz (Art. 88 DSGVO)
- Personalrat und Arbeitnehmervertretungen
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 4 DSGVO)
1.3 Die Rolle des BDSG
Das BDSG in der aktuellen Fassung vom 01.01.2024 nimmt die Erlaubniserteilungen der DSGVO in Anspruch und regelt insbesondere:
- Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis (§ 26 BDSG)
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext (§ 26a BDSG)
- Rechte der Beschäftigten bei Personalinformationssystemen (§ 26b BDSG)
- Datenschutzkonforme Verarbeitung beim Arbeitsvertrag (§ 26c BDSG)
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